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Viele Mieter verlangen eine Mietzinssenkung, weil die Hypozinsen so tief wie noch nie sind. Gegenforderungen des Vermieters können den Anspruch aber kompensieren.
Der Luzerner G. W. liest seit Monaten von tiefen Hypothekarzinssätzen. So wenig wie heute mussten die Hauseigentümer noch nie bezahlen. G.W. aber merkt nichts davon: Für seine 5-Zimmer-Wohnung in Luzern zahlt er ohne Nebenkosten immer noch 1720 Franken Miete. Sie basiert auf einem Hypothekarzins von 5 Prozent.
Seit dem Jahr 2008 sind die Mieten jedoch an den sogenannten Referenzzinssatz gebunden. Er ergibt sich aus dem Durchschnitt der Hypothekarzinssätze der Banken und beträgt aktuell 2,75 Prozent. Gestützt darauf hätte G. W. eine Mietzinsreduktion von 21,26 Prozent oder Fr. 365.70 zugut. Der Vermieter will den Mietzins aber nicht reduzieren. Er habe die Wohnung teilweise renoviert und die Miete trotzdem nicht erhöht.
saldo-Rechtsberater Hans Ruedi Schmid bestätigt: «Der Vermieter kann den Mietzins erhöhen, wenn er die Wohnung während des Mietverhältnisses renoviert hat.» Er müsse aber nachweisen, dass die neue Ausstattung den Wert der Wohnung erhöhte.
Anders bei einer umfassenden Renovierung: Hier darf der Vermieter pauschal 50 bis 70 Prozent der Kosten auf den Mieter abwälzen. Bei G. W. ist das aber nicht eindeutig der Fall. Deshalb hat er bei der Schlichtungsbehörde rechtliche Schritte eingeleitet.
Der Vermieter kann ihm zwei weitere Positionen entgegenhalten: Zum einen darf er 40 Prozent der Teuerung seit der letzten Mietzinsanpassung auf die Miete schlagen. Zum anderen kann er gestiegene allgemeine Kosten für den Unterhalt der Wohnung geltend machen.
Mieter können auf www.mietrecht.ch ausrechnen, ob sie Anspruch auf eine Reduktion hätten.
23. Oktober 2011 | Beatrice Walder, Redaktion saldo
