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Wer für den Kauf von Wohneigentum Pensionskassengelder vorzeitig bezieht, spart Wohnkosten und kann mehr fürs Alter sparen. Doch jetzt stellt der Bund den Vorbezug von Guthaben in Frage.
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Kommentare (1) |
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Es ist gar nicht möglich ELV zu erhalten, solange man
Vermögend ist! Dazu gehört das Haus. Zuerst müsste
also das Haus verkauft werden. Dann aber fliesst das bezogene Geld
sowieso wieder in die Pensionskasse auf direktem Wege da im Grundbuch
vermerkt. Wo ist also das Problem? Passt es nicht, weil die
Pensionskasse mein Geld nicht mehr verschleudern kann ? Ich
persönlich werde nun bis zur Pensionierung nun das gesamte
mögliche Pensionskassen Geld in meine Liegenschaft Investieren.
In meinem Fall mit Erbvorbezug kann ich so günstig eine
Liegenschaft erwerben die das Doppelte an Marktwert hat! Sollte ich
mehr Geld bei der Pensionierung benötigen, so kann ich immer noch
verkaufen und lebe halt wieder in einer Miet WG. Sicher ist eins, der
Gewinn ist dann bei weitem mehr, als die lausigen 1.5% da mein
"Mietgeld" Monat für Monat mehr bringt, als die Zinsen!
