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Artikel | saldo 15/2011

Pensionskassengeld für Wohneigentum: Dem Bund ein Dorn im Auge

Wer für den Kauf von Wohneigentum Pensionskassengelder vorzeitig bezieht, spart Wohnkosten und kann mehr fürs Alter sparen. Doch jetzt stellt der Bund den Vorbezug von Guthaben in Frage.

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Kommentare (1)

 
  • SwissWarDriver | 28.09.2011, 15:38

    Bund gehört wohl zur Pensionskassen Lobby !

    Es ist gar nicht möglich ELV zu erhalten, solange man
    Vermögend ist! Dazu gehört das Haus. Zuerst müsste
    also das Haus verkauft werden. Dann aber fliesst das bezogene Geld
    sowieso wieder in die Pensionskasse auf direktem Wege da im Grundbuch
    vermerkt. Wo ist also das Problem? Passt es nicht, weil die
    Pensionskasse mein Geld nicht mehr verschleudern kann ? Ich
    persönlich werde nun bis zur Pensionierung nun das gesamte
    mögliche Pensionskassen Geld in meine Liegenschaft Investieren.
    In meinem Fall mit Erbvorbezug kann ich so günstig eine
    Liegenschaft erwerben die das Doppelte an Marktwert hat! Sollte ich
    mehr Geld bei der Pensionierung benötigen, so kann ich immer noch
    verkaufen und lebe halt wieder in einer Miet WG. Sicher ist eins, der
    Gewinn ist dann bei weitem mehr, als die lausigen 1.5% da mein
    "Mietgeld" Monat für Monat mehr bringt, als die Zinsen!

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