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Der Empfang über das Handy war miserabel. Nur knapp konnte ich erahnen, dass die Frau am Telefon mit der Rechnung eines Garagisten nicht einverstanden war. Dann brach die Verbindung ab. Wenig später meldete sich dieselbe dünne Stimme zwar wieder. Doch ein starkes Rauschen verunmöglichte eine Beratung.
«Schicken Sie mir doch bitte Ihre Unterlagen», gab ich schliesslich laut und deutlich durch. Dann war wieder Funkstille. Offenbar wurde meine Botschaft gehört, denn zwei Tage später erhielt ich kommentarlos Kopien von diversen Mahnungen und Rechnungen einer Garage: Vier Pneus waren gewechselt worden, Rostschäden ausgebessert und die Bremsen erneuert. Ferner ging es um ein paar weitere Reparaturen, die angeblich für das Vorführen des Wagens beim Strassenverkehrsamt erforderlich waren. Alles in allem ein beachtlicher Betrag – aber ich erkannte daran nichts Rechtswidriges. Ich schrieb der Leserin, sie möge mir zwecks weiterer Abklärungen nochmals telefonieren.
Sie rief umgehend an – diesmal mit bestem Empfang. «Was soll an der Rechnung nicht korrekt sein?», erkundigte ich mich.
«Sind Sie eigentlich taub?», empörte sich die Frau und erklärte: «Ich habe Ihnen am Handy doch x-mal erklärt, dass ich gar kein Auto besitze und den Garagisten nicht kenne!»
23. September 2011 | Hans Ruedi Schmid
