SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 15/2011

Überstunden: Entschädigung trotz fehlender Belege

Eine Frau stellte für ihre betagte Mutter eine Pflegerin ein. Als sie ihr ein Jahr später kündigte, verlangte die Betreuerin 17 343 Franken für aufgelaufene Überstunden. Das Arbeitsgericht Luzern sprach ihr nur 627 Franken zu. Das Obergericht Luzern erhöhte den Betrag auf 10 965 Franken. Begründung: Aufgrund der Pflegebedürftigkeit der Mutter habe die Tochter wissen müssen, dass Überstunden notwendig waren. Da Belege für die Anzahl Überstunden fehlten, stellte das Gericht für die Berechnung auf Zahlen des Bundesamts für Statistik ab («Frauen in Paarhaushalten inkl. Aufwand für betreuungspflichtige Haushaltsmitglieder»). Das Bundesgericht kam zum gleichen Ergebnis.

Bundesgericht, Urteil 4A_42/2011 und 4A_68/2011 vom 15. Juli 2011

23. September 2011


Beitrag als PDF
Überstunden: Entschädigung trotz fehlender Belege
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Hausverkäuferin verschwieg klare Mängel Blumentöpfe auf der Terrassenbrüstung ... Amtliche Verteidigung zu Unrecht verweigert
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten