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Ein Paar trennte sich nach vier Jahren Ehe. Das Kreisgericht St. Gallen verpflichtete den Mann, für die Tochter pro Monat 1320 Franken Unterhalt und für die Frau 100 Franken zu bezahlen. Damit war der Mann nicht einverstanden. Er verlangte beim Kantonsgericht St. Gallen eine Senkung auf insgesamt 900 Franken pro Monat. Begründung: Er habe nach der Trennung einen Kredit von 55 000 Franken aufgenommen, den er in monatlichen Raten zu 1822 Franken zurückzahlen müsse. Damit blitzte er ab. Laut Kantonsgericht sind Schulden bezüglich der Alimente nur zu berücksichtigen, wenn sie «während des ehelichen Zusammenlebens zum Zweck des Unterhalts begründet wurden». Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 5A_474/2011 vom 19. August 2011
23. September 2011
