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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat im Mai gegen 14 Fluggesellschaften Verfahren eröffnet. Sie werden verdächtigt, gegen die Passagierrechte der EU verstossen zu haben. Seit 2006 gelten diese Rechte auch in der Schweiz. Sie verpflichten die Airlines zu Hilfs- und Entschädigungsleistungen bei annullierten, verspäteten und überbuchten Flügen.
Unglaublich! 14 Fluggesellschaften! Da greifen die Behörden aber zünftig durch! Könnte man meinen. Doch bei den Airlines wird kaum das grosse Zittern ausbrechen.
Denn erstens sagt das Bundesamt nicht, um welche 14 Fluggesellschaften es sich handelt. Imageprobleme haben sie also keine zu befürchten.
Zweitens sind die 14 Gesellschaften bloss gehalten, «zu konkreten Sachfragen Stellung zu nehmen». Ob ihnen Konsequenzen drohen, ist offen.
Und drittens hat das Amt in den viereinhalb Jahren seit Inkraftsetzung der Passagierrechte noch keine einzige Airline wegen eines Verstosses sanktioniert möglich wären Bussen bis 20 000 Franken. Man muss fast froh sein, dass jetzt wenigstens einmal Verfahren eröffnet wurden.
Dabei haben sich schon mehrere Tausend Betroffene wegen mutmasslicher Passagierrechtsverstösse ans Bundesamt gewandt. Auch beim K-Tipp landen regelmässig Beschwerden, die zeigen, dass Fluggesellschaften die Passagierrechte teils mit Füssen treten. Und dass das Amt die Betroffenen immer wieder im Regen stehen lässt.
Leider läufts auch in anderen Ländern nicht besser. Das hat jüngst eine Überprüfung in der EU ergeben. Offensichtlich mangelt es den Aufsichtsbehörden an der nötigen Unabhängigkeit. Das ist spätestens dann, wenn es um Fragen der Sicherheit geht, nicht mehr nur ärgerlich. Sondern gefährlich.
29. Mai 2011 | Gery Schwager, Redaktion K-Tipp
