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Artikel | K-Tipp 08/2011

Vernachlässigung von Unterhaltspflichten

Busse für Alimenten-«Sünder»

Ein Mann zahlte seiner Frau die Alimente nicht, die ihm vom Gericht auferlegt wurden. Als ­Begründung gab er an, er habe die gutbezahlte Stelle als Lehrer wegen eines drohenden Burn­outs aufgeben müssen. Das Gericht glaubte ihm das aber nicht. Im Gegenteil: Es warf ihm vor, er habe die Stelle absichtlich aufgegeben, obwohl er wusste, dass er dann zu wenig Geld haben würde, um die Alimente zu zahlen. Ein solche «Vernachlässigung von Unterhaltspflichten» ist strafbar. In diesem Fall gab es eine Busse von 375 Franken sowie eine bedingte Geld­strafe.

Bundesgericht, Urteil 6B_78/2011 vom 22. 3. 2011

17. April 2011 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
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