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Artikel | K-Tipp 02/2011

Strafe wegen Webcam-Missbrauch

Ein Mann wurde verurteilt, weil er sich via ­Computer-Kamera Zutritt zu Zimmern junger Mädchen verschafft hatte.

«Unerwünschte Einblicke»: Unter diesem Titel berichtete der K-Tipp letzten November über ­einen Webcam-Missbrauch in Deutschland (Ausgabe 18/2010). Ein Mann hatte via Computer-Kamera (Webcam) unbemerkt Mädchen beim An- und Ausziehen beobachtet.

Das jüngste bekannte Opfer war eine 13-jährige Schülerin. Aufgeflogen waren die Taten, weil ein betroffenes Mädchen festgestellt hatte, dass die Kontrollleuchte ihrer PC-Kamera nicht ausging. Für dieses Vergehen wurde der Mann im Januar vom Amtsgericht im deutschen Düren zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Ermittler hatten auf dem Rechner des Verurteilten insgesamt drei Millionen kompromittierende Bilder gefunden. Fest steht heute auch: Der Mann war zwischen Herbst 2009 und April 2010 in fast 100 Computer von Kindern und Erwachsenen eingedrungen.

Dafür benutzte er einen sogenannten Trojaner, den er per E-Mail mit gefälschtem Absender als Bildschirmschoner verteilte. An die Adressen war er durch Hacken des Kontos für ein Chat-Portal eines Gymnasiasten gelangt.


Tipps: So schützt man sich vor unerwünschten Ein­blicken in seine Privatsphäre

  • Webcam bei Nichtgebrauch immer ausstecken. Und den PC nicht in den Schlummermodus versetzen, sondern komplett ausschalten. Wer sein Modem vom Stromnetz trennt, ist vor virtuellen Einbrechern sicher.
  • Leuchten Statuslampen von Webcam oder Mikrofon unerwartet auf, sollte man die Ursache abklären.
  • Kostenlose Virenscanner wie AntiVir oder Security Essential schützen vor Viren und entdecken Programme, die sich ohne Wissen des PC-Besitzers installiert haben (Trojaner).

23. Januar 2011 | Thomas Vonarburg, Redaktionsleiter K-Tipp


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