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Artikel | K-Geld 06/2010

Säule 3a: Neue Maximalbeträge

Einzahlungen in die Säule 3a dürfen bis zu einem bestimmten Betrag in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden. Im kommenden Jahr liegt der Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskassen neu bei 6682 Franken, Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen 2011 20 Prozent des Erwerbseinkommens oder maximal 33 408 Franken einzahlen.

Wer Anfang Jahr einzahlt, profitiert von den Zinsen auf den 3a-Konten am meisten. Wer für 2010 noch einzahlen will, muss das bis Ende Dezember tun. Hier gelten noch die alten Maximalbeträge: 6566 Franken für Angestellte und 32 832 Franken für Selbständigerwerbende.

Nach Erreichen des AHV-Alters (Männer 65, Frauen 64) dürfen nur noch Personen einzahlen, die arbeiten – und zwar maximal während fünf Jahren.

Gut zu wissen: Die Volksbank und die WIR-Bank führen die K-Geld-Rangliste momentan mit 2,5 Prozent Zins an. Sparer können ihr 3a-Konto jederzeit kostenlos zu einer anderen Bank transferieren.

12. Dezember 2010


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