SternSternSternStern (2)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 18/2010

Swiss Idea AG: Abkassieren, aber nichts liefern

Wer bei der Swiss Idea AG Möbel bestellt, riskiert zweierlei: keine Möbel und kein Geld zurück.

Bertram Laibach aus dem deutschen Geisa ist sauer: Ende März kaufte er über Ebay bei der Swiss Idea AG eine Rattan­Lounge für umgerechnet 1200 Franken. Die neun Sessel samt Tischchen hat er bis heute nicht erhalten. Auf die Rückerstattung des Kaufpreises, den er bei ­Vertragsabschluss zahlen musste, wartet er seit sechs Monaten.

So wie Laibach geht es vielen Swiss-Idea-Kunden, die über Ebay oder die ­Firmen-Homepage home­idea.ch Möbel gekauft und teilweise oder vollständig im Voraus gezahlt haben. Der K-Tipp kennt 45 von ihnen mit Namen.

Mehrere Besuche in der schäbigen Ausstellung im Industriequartier von Bül­ach ZH zeigen: Es werden täglich mehr. Am Schalter beschweren sich unentwegt Kunden über aus­stehende Lieferungen.

Firmenchef Ziad Bader sagt dazu: «Leider sind die Organisation und die internen Prozesse zu langsam an die steigenden Verkaufszahlen angepasst worden.»

Fakt ist: Seit Anfang Juli gingen beim Bülacher Betreibungsamt 46 weitere Forderungen ein, wie dem Registerauszug zu entnehmen ist. Grösster Gläubiger ist die Logistik-Firma DHL mit über 430 000 Franken.

Nun will Bader mit der Möbelfirma in die Anonymität des Internets abtauchen. Das bedeutet: Kein persönlicher Kontakt, kein Showroom und kein Telefonanschluss mehr. Angeblich aus Kostengründen soll Swiss Idea künftig nur noch ein Versandhandel mit Mail-Support sein, schreibt Bader dem K-Tipp.

Damit können Kunden nicht mehr direkt reklamieren und das Geld zurückfordern. Ein grosses Handicap, denn nur wer bislang am Schalter eindringlich das Geld zurückforderte, bekam es auch ausgezahlt. Trotz Intervention des K-Tipp erhielt Bertram Laibach die 1200 Franken noch immer nicht zurück.


Tipps zum Kauf von Möbeln im Internet:

  • Klären Sie die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters ab, durchforsten sie entsprechende Foren.
  • Nur Firmen berück­sichtigen, bei denen man erst nach Erhalt der Ware zahlen kann (keine Vorauszahlung).
  • Drucken Sie sämtliche Zahlungsschritte aus, vor allem die Bestell- und die Bestätigungsseite.

31. Oktober 2010 | Daniel Jaggi, Redaktor K-Tipp


Beitrag als PDF
Swiss Idea AG: Abkassieren, aber nichts liefern
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (2)

 
  • grinch3 | 08.12.2010, 07:46

    Abkassieren und nicht liefern

    Keine Vorauszahlungen, kein Nachnahme. Ich halte mich daran und habe
    seither keinerlei Propleme. Wer sich nicht an das hält, ist
    selber schuld. Uebers Internet sollte man sowieso keine Möbel
    bestellen. Man weiss ja nicht, in welchem Zustand die Ware ist.
  • HannesM | 04.12.2010, 18:52

    Bericht auf Tele Züri

    Soeben habe ich den Bericht auf Tele Züri gesehen, über
    die Firma Swiss-Idea. Aus zuverlässiger Quelle haben wir
    erfahren, dass der ehemalige Firmenbesitzer der Swiss-Idea AG, jetzt
    der Drahtzieher einer anderen Firma ist. Vorsicht also, es lauert auch
    dort die Gefahr, dass Sie mit den selben Problemen rechnen
    müssen, wie bei Swiss-Idea.

Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
«Bünzli: in die Fresse geben» Persönlich: Viele Worte, wenig Sinn Kioskangestellte: Unfreiwillig selbständig
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten