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Das Zürcher Handelsgericht hat die Formulare von «B und P» verboten. Jetzt ist eine neue Version im Umlauf.
Das Zürcher Unternehmen B und P Dienstleistungen GmbH schickte Tausenden Kleingewerblern unaufgefordert vorgedruckte Formulare für Adresseinträge im Internet-Verzeichnis www.ch-telefon.ch. Angeblich, um die Adresse zu überprüfen. Tatsächlich unterschrieben Gewerbler jedoch – ohne es zu merken – einen kostenpflichtigen Vertrag. Das erfuhr man nur aus einem extrem klein gedruckten Text.
Für den unnützen Eintrag sollte man während mindestens drei Jahren 860 Franken pro Jahr zahlen. Das Handelsgericht Zürich hat das irreführende Formular am 31. Mai verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
«B und P» verschickt nun ein abgeändertes «Bestellformular»: Man habe es im Mai 2010 überarbeitet, von einer Falle könne keine Rede sein. Neu ist es als Offerte deklariert. Zudem sind im Betreff Kosten und Vertragslaufzeit erwähnt. Der K-Tipp bleibt dabei: Ab in den Papierkorb!
17. Oktober 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
