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Artikel | K-Tipp 17/2010

Register-Falle mit Retuschen

Das Zürcher Handels­gericht hat die Formulare von «B und P» verboten. Jetzt ist eine neue Version im Umlauf.

­Das Zürcher Unternehmen B und P Dienstleistungen GmbH schickte Tausenden Kleingewerblern unaufgefordert vorgedruckte Formulare für Adresseinträge im Internet-Verzeichnis www.ch-telefon.ch. Angeblich, um die Adresse zu überprüfen. Tatsächlich unterschrieben Gewerbler jedoch – ohne es zu merken – einen kostenpflichtigen Vertrag. Das erfuhr man nur aus einem extrem klein gedruckten Text.

Für den unnützen Eintrag sollte man während min­destens drei Jahren 860 Fran­ken pro Jahr zahlen. Das Handelsgericht Zürich hat das irreführende For­mular am 31. Mai verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«B und P» verschickt nun ein abgeändertes «Bestellformular»: Man habe es im Mai 2010 überarbeitet, von einer Falle könne keine Rede sein. Neu ist es als Offerte deklariert. Zudem sind im Betreff Kosten und Vertragslaufzeit erwähnt. Der K-Tipp bleibt da­bei: Ab in den Papierkorb!

17. Oktober 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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