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Nach dem Seniorenturnen suchte Ruth K. ihre Schuhe, die sie in der Garderobe deponiert hatte. Da sie nicht auffindbar waren, wartete die aktive Turnerin, bis alle andern Kolleginnen gegangen waren. Ein Paar Schuhe blieb zurück – ähnlich in Farbe und Form, jedoch zu klein für Ruth K.
Was tun? Der Seniorin war es peinlich, sich in Strümpfen auf den Heimweg zu machen. Also nahm sie ein Taxi, was 47 Franken kostete. Beim nächsten Turnen klärte sich der Fall: Eine Turnkollegin war versehentlich in Ruths grosse Schuhe geschlüpft. Weil sie noch die dicken Gymnastiksocken trug, sei ihr die Verwechslung erst zu Hause aufgefallen.
Ruth nahm die Entschuldigung an, verlangte aber Ersatz für die Taxispesen. Davon wollte die Frau mit den dicken Socken aber nichts wissen. Man könne auch ohne Schuhe mit dem Bus nach Hause fahren, meinte sie, machte kehrt und und widmete sich den Dehnübungen.
«Kann ich wirklich keinen Schadenersatz beanspruchen?», wollte Ruth deshalb von saldo wissen. «Fordern können Sie das schon», meinte ich, «rechtlich vorzugehen lohnt sich aber nicht – schon wegen des kleinen Betrags.»
Dennoch wollte ich der Seniorin den Rücken stärken und sagte: «Die schusslige Dame hat die Schuhe verwechselt – also soll sie gefälligst die Taxifahrt zahlen. Das ist nichts als anständig!» «Ich denke genauso», stimmte Ruth K. mit mir überein. Dann bestätigte sie die uralte Erfahrung: «Anstand und Realität sind halt oft zwei verschiedene Paar Schuhe!»
25. September 2010 | Hans Ruedi Schmid
