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Im Dezember 2008 kam ein Autofahrer auf der Autostrasse bei Thun von der nassen und teilweise vereisten Fahrbahn ab, drehte sich und prallte in die Leitplanke. Der Lenker, ein TCS-Patrouilleur, wurde mit 200 Franken gebüsst. Zudem wurde ihm der Führerausweis für einen Monat entzogen. Der TCS-Patrouilleur beantragte eine Verwarnung statt einen Entzug, da er beruflich auf den Führerausweis angewiesen sei. Das lehnten das Kantonsgericht Freiburg und das Bundesgericht ab, «weil für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Gefährdung bestand».
Bundesgericht, Urteil 1C_83/2010 vom 12. Juli 2010
13. September 2010
