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Die Eigentümerin einer Villa in Jona SG muss für ihr Anwesen einen Eigenmietwert von 59?100 Franken versteuern. Die Bundesrichter haben einen Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen bestätigt. Die Eigentümerin wollte keine Steuern zahlen, weil ihre Villa im Jahr 2006 unbewohnt und zum Verkauf bestimmt gewesen sei. Ihr wurden Aussagen gegenüber dem Steuerkommissär zum Verhängnis: Demnach würde ihr Makler die Villa bei Kaufinteressenten nur beiläufig erwähnen. Sie oder ihre Tochter möchte das Haus später wieder bewohnen. Das sei «Ausdruck nur halbherziger Verkaufsbemühungen».
Bundesgericht, Urteil 2C_773/2009 vom 23. April 2010
30. August 2010