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Rechnung von Content4u: Nicht bezahlen

Die Betreiber der Abo-Falle Download-service.de verschicken Rechnungen und drohen mit rechtlichen Konsequenzen. Der K-Tipp rät: Forderung bestreiten und nicht bezahlen.

Rechnung von Content4u: Nicht bezahlen

«Zahlungsaufforderung» oder «Letzte Mahnung» betitelt die deutsche Firma Content4u ihre Mails. Sie fordert 96 Euro für den «12-Monatszugang für Download-service.de» und droht mit dem Inkassobüro, hohen Kosten bei einem gerichtlichen Verfahren und negativen Einträgen bei Wirtschaftsauskunfteien.

Grund: Die Empfänger der Mails hätten mit Content4u auf der Online-Datenbank Download-Service.de einen Vertrag abgeschlossen. Die Firma bietet dort Gratis-Software zum Herunterladen an. Zwar gibt es einen Hinweis auf die Kosten, allerdings nur auf der Startseite. Viele Surfer wurden allerdings via Google-Anzeigen direkt zur gewünschten Seite gelotst (siehe Artikel «Abofallen: Achtung vor Download-service.de»). Und dort ist der Hinweis gut versteckt.

Deshalb gilt: Zahlen Sie die Rechnung auf keinen Fall. Teilen Sie Content4u mit, dass Sie den Vertrag anfechten und die Rechnung nicht bezahlen. Die Darstellung der Website sowie die Teilnahmebedingungen seien irreführend und täuschend gewesen. Wer auf Nummer sicher gehen will, ficht den Vertrag per Einschreiben an.

Auf weitere Zahlungsaufforderungen und Drohungen mit rechtlichen Schritten müssen Sie dann nicht mehr reagieren. Bisher ist der K-Tipp-Rechtsberatung kein Fall bekannt, bei dem die Betreiber einer Abo-Falle in der Schweiz tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet haben.

Weitere Details finden Sie im Artikel «Abo-Fallen im Internet: Rechnung nicht bezahlen».

29. Juli 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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Kommentare (1)

 
  • Basler | 27.09.2010, 15:51

    Rechnung Content4u

    Auch ich bin reingefallen und habe jetzt von der Deutsche Zentral
    Inkasse GmbH in Berlin eine Zahlungaufforderung von EUR 153.49
    erhalten. Ich werde nach Ihrem Artikel, für den ich sehr froh
    bin, nicht bezahlen. Das fiese an der Geschichte ist, dass ich am 4.
    Mai 10 eine Mail erhielt, wonach ich mich am 26. Febr. 10
    kostenpflichtige angemeldet habe. (Was mir keinen Moment bewusst war!)
    Durch die (absichtliche) späte Meldung am 4. Mai war
    natürlich auch das 14-tägige Rücktrittsrecht verwirkt!
    Ich habe auf das Mail sofort geantwortet, dass ich keine Bestellung
    getätigt habe und deshalb auch die 96.-- Euro nicht bezahlen
    werde. Trotzdem ging die Mahnerei weiter. Sie finden auf der Webseite
    "Content4u" weitere Blogs zu dieser Schweinerei.

    Grüsse Basler
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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