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Einem Mann wurde in den Jahren 2000 und 2001 für verschiedene Gerichtsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Am 29. September 2009 verfügte der Gerichtspräsident, er müsse die damals angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten von Fr. 17‘312.65 zurückzahlen. Begründung: Wer sich innerhalb von zehn Jahren wirtschaftlich erholt habe, müsse die Kosten zurückerstatten. Der Mann sei nun mit einer Frau verheiratet, deren Vermögen mit 13 Millionen Franken beziffert wurde. Aufgrund der ehelichen Beistandspflicht müsse diese seine vorehelichen Schulden begleichen.
Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde lehnte das Obergericht des Kantons Aargau ab. Das war laut dem Bundesgericht falsch und willkürlich. Der Ehefrau werde sonst zugemutet, für alle vorehelichen Verbindlichkeiten ihres Mannes aufzukommen.
Bundesgericht, Urteil 5A_35/2010 vom 22. April 2010
07. Juni 2010
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