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Artikel | K-Tipp 11/2010

Lahme Leitung trotz teurem Abo

Langsames Internet oder fehlendes Handynetz: Verkäufer verschweigen den Kunden, dass vertraglich zugesicherte Dienstleistungen am Wohnort gar nicht möglich sind.

Am 1. November 2009 entschied sich Martha Hopp Schröder aus Hohenrain LU für einen schnelleren Internetanschluss. Bei Mobilezone schloss sie ein Sunrise-Abo «Click & call 5000» für zwei Jahre ab.

Im Abopreis von 80 Franken pro Monat sind Festnetzanschluss, Handykosten und Internetverbindung mit einer Geschwindigkeit von 5000 Kilobit pro Sekunde (kbps) inbegriffen.

Enttäuscht stellte Hopp zwei Wochen später fest, dass ihre Internetverbindung so langsam war wie vorher. Statt mit den versprochenen 5000 kbps surfte sie mit nur 1240 kbps. Im Sunrise Shop Luzern habe ihr dann ein Verkäufer erklärt, an ihrem Wohnort sei gar keine schnellere Verbindung möglich.

Hopp wollte deshalb verständlicherweise den Vertrag auflösen und reklamierte mehrmals schriftlich bei Sunrise. Ihre Schreiben blieben unbeantwortet. Wieso Martha Hopps Anliegen fast ein halbes Jahr liegen blieb, dazu sagte Sunrise-Sprecherin Sevigi Gezici nichts. Die Ursache für die langsame Internetverbindung liege aber vermutlich nicht an der Leitung, sondern am Modem.

Hopp hatte dieses im November 2009 von Sunrise für 79 Franken gekauft. Sunrise will ihr nun den Preis zurückerstatten, ein neues Modem schicken und bietet ihr eine einmalige Reduktion von 50 Franken für die nächste Monatsrechnung an.


Kunden können Vertrag auflösen

Falls die versprochene Leistung auch mit dem neuen Modem nicht erreicht wird, kann Hopp den Vertrag mit Sunrise wegen Grundlagenirrtums anfechten und rückwirkend auflösen, so Arnold F. Rusch, Rechtsanwalt und Privatdozent für Privatrecht an der Universität Zürich.

Denn Hopp habe davon ausgehen dürfen, dass die versprochene Geschwindigkeit an ihrem Wohnort erreicht wird. Für die Zeit, in der die Kundin nur mit einem Viertel der versprochenen Bandbreite surfen konnte, habe sie eine Preisreduktion zugut.

Sunrise schreibt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): «Die tatsächliche Internetgeschwindigkeit hängt vom Telefonanschluss ab (z. B. Distanz zur nächsten Telefonzentrale) und kann tiefer sein als die angege-bene maximale Internetgeschwindigkeit.» Ähnliche Klauseln finden sich in den AGB von Cablecom und Swisscom.

Mit diesem Haftungsausschluss könne sich Sunrise allerdings nicht herausreden. Rusch: «Sunrise nimmt in Kauf, dass Kunden die Vertragsleistung nicht wie vorgesehen benützen können». Im Gegensatz zu ihnen wisse der Anbieter, dass viele Häuser keine für schnelle Verbindungen geeigneten Leitungen haben. Darüber müssten Telecom-Firmen die Kunden orientieren, was mit einer Klausel in den AGB nicht getan sei.


Surfen per Handy nicht überall möglich

Auch bei Anton Egli (Name geändert) aus Reiden LU konnte Sunrise die versprochene Leistung nicht erbringen. Er kaufte Ende Februar 2010 im Media Markt ein vergünstigtes Netbook für 250 Franken. Dafür musste er ein Sunrise-Abo «Take away max L» für 24 Monate abschliessen.

Mit dem Netbook wollte er via Handynetz im Internet surfen. Laut Verkäufer ist das in Reiden kein Problem. Doch weit gefehlt: Egli kam an seinem Wohnort nicht ins Netz. Ein Sunrise-Verkaufsberater erklärte ihm später, es bestehe an seiner Adresse keine Netzabdeckung.

Auch dies ist rechtlich ein klarer Fall: Der Vertrag mit Sunrise ist anfechtbar und kann rückwirkend aufgelöst werden. Sunrise ist denn auch bereit, den Vertrag zu annullieren. Tipp: Informieren Sie sich vor Abschluss eines Abos über die Verfügbarkeit an Ihrem Wohnort. Und lassen Sie sich die mündlichen Versprechungen des Verkäufers schriftlich bestätigen.

29. Mai 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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Mobilfunk
Mobilfunkbetreiber binden ihre Kunden mit dem SIM-Lock bis zu zwei Jahre an sich. Was halten Sie davon?
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Das nervt schon lange. Solche Knebelverträge sollten verboten sein.
Kein Problem. Ich umgehe das, indem ich kein vergünstigtes Handy kaufe.
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