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Artikel | K-Tipp 10/2010

Bewerber müssen zahlen

Die «Schweizerische Beschwerdestelle» präsentiert sich als «grösste Konsumentenschutz-Organisation». Fakt ist: Sie zieht Stellenbewerbern das Geld aus der Tasche.

Auf der K-Tipp-Redaktion häufen sich Anfragen nach der «Schweizerischen Beschwerdestelle» (SBS). Grund: Der kürzlich gegründete Verein verspricht Stellensuchenden, sie könnten monatlich ganz einfach bis zu 2000 Franken verdienen. Sie müssten nur telefonisch eingehende Reklamationen schriftlich festhalten und an die Beschwerdestelle weiterleiten.

Aber: Bewerber müssen dem Verein zuerst beitreten und dafür 119 Franken zahlen. Danach erfolge ein Testgespräch. So steht es in Bewerbungsunterlagen, die dem K-Tipp vorliegen. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass das Geld weg ist, wenn Stellensuchende abgelehnt werden. Dieser Hinweis findet sich versteckt und nur auf der mit Rechtschreibfehlern übersäten Homepage.

Vizepräsident Oskar Gaertner, der in Prag wohnt, behauptet: «Das ist ein normaler Vorgang in einer gemeinnützigen Organisation.» Die SBS will ab 1. Juni aktiv werden. Beschwerden werden über eine 0900er-Nummer entgegengenommen – für Fr. 4.23 pro Minute. Dafür bietet der Verein eine «erste juristische Vorabklärung» und ein Beschwerdeschreiben an die Gegenpartei. Kurios ist ein weiteres Angebot: Für Fr. 899.– können «4 bis 10 Personen» gemietet werden, die vor den Räumlichkeiten der Gegenpartei «lautstark» demonstrieren.


Falschaussagen auf der Website

Wer hinter der «Schweizerischen Beschwerdestelle» steckt, ist unklar: Vereinspräsident und Pressesprecher ist ein gewisser Max Bopp. Für den K-Tipp war er nicht erreichbar. Das Sekretariat soll sich an der Wartstrasse 61 in Winterthur ZH befinden. Dort existiert nicht einmal ein Briefkasten der «Beschwerdestelle».

Und auf der Website finden sich mehrere Falschaussagen: So steht, die Geschäftsautos würden von der Sportplatzgarage Hämmerli in Bilten GL gesponsert. Dort weiss man aber von nichts! Falsch ist auch die Behauptung, die SBS sei eine eingetragene Marke. Beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum ist nicht einmal ein Gesuch hängig.

16. Mai 2010 | Daniel Jaggi, Redaktor K-Tipp


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