SternSternSternStern (1)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 08/2010

Etiketten-Schwindel mit amtlicher Bewilligung

Erdbeeren auf der Sirupetikette, aber vorwiegend künstliche Aromen in der Flasche. Das ist neuerdings ganz legal. Konsumenten haben das Nachsehen.

Die Bestimmung für aromatisierte Lebensmittel war klar: Wenn Geruch und Geschmack überwiegend durch Aromen erzeugt werden, sind Abbildungen von entsprechenden natürlichen Zutaten auf der Verpackung verboten. Wollten Hersteller zum Beispiel auf einem Schoggi-Joghurt Schokolade abbilden, musste der Geschmack in erster Linie von echter Schokolade stammen. Einzige Ausnahmen waren Tee, Instant- und Fertiggetränke sowie Zuckerwaren.

Dies galt bis Mai 2009. Dann strich das Bundesamt für Gesundheit BAG den Artikel 34 aus der Kennzeichnungsverordnung für Lebensmittel – ersatzlos. Begründung: Abbau von Handelshemmnissen und Anpassung an das EG-Recht.

Von der Aufhebung des Verbots profitiert einzig die Lebensmittelindustrie. Dies bestätigt jetzt ein Gerichtsurteil des Zürcher Verwaltungsgerichts. Nach einem zweijährigen Rechtsstreit hat ein Sirup-importeur einen süssen Sieg errungen. Verlierer ist das Kantonale Labor Zürich, das die Konsumenten beim Kauf von Lebensmitteln vor Täuschung schützen soll.

Der Zürcher Kantonschemiker beanstandete den französischen Erdbeersirup «Monin Fraise». Der Sirup enthalte nur 18 Prozent Erdbeersaft. Der Geschmack basiere vorwiegend auf künstlichen Aromen und nicht auf echten Erdbeeren.

Das Amt forderte den Generalimporteur des Sirups auf, für die «lebensmittelrechtskonforme Kennzeichnung» zu sorgen. Sprich: Die Erdbeeren sollen von der Etikette verschwinden. Doch der Importeur weigerte sich, die Etikette des rund 17 Franken teuren Sirups zu ändern, und legte Rekurs ein. Mit Erfolg: Die Etikette bleibt, wie sie ist.


Früchte auf der Etikette sind kein Garant für echte Früchte im Sirup

Beim Urteil stützten sich die Richter auf die mittlerweile gelockerte Bestimmung der Kennzeichnungsverordnung. Zudem bestehe keine Täuschungsgefahr: Nach der Angleichung an das EG-Recht könnten Konsumenten künftig nicht mehr ohne Weiteres Schlüsse aus Abbildungen ziehen. Früchte auf Sirupetiketten seien kein Garant mehr dafür, dass der Geschmack vorwiegend aus Essenzen der abgebildeten Früchte stamme.

Das Verwaltungsgericht wälzt die Verantwortung auf die Konsumenten ab: Bei Interesse, so die Zürcher Richter, werde der Konsument die Angaben über die genaue Zusammensetzung des Produkts durchlesen. Das Bundesamt bestätigt: Da es keine Regelung mehr zu Abbildungen mit aromatisierten Lebensmitteln gibt, können Hersteller theoretisch natürliche Zutaten auf Produkten abbilden, sogar wenn diese ausschliesslich künstliche Aromen enthalten.


Deutschland will Aroma-Schwindelkünftig unterbinden

Für die Konsumenten könnte das Urteil weitere Nachteile bringen. Als das Bundesamt für Gesundheit den Artikel aufhob, kündigte es neue Richtlinien an. Diese sollten künftig vor Täuschungen bei aromatisierten Lebensmitteln schützen. Jetzt tönt es anders. BAG-Sprecherin Sabina Helfer: «Das Bundesamt prüft zurzeit, ob eine Leitlinie im Sinne des Urteils noch notwendig ist.»

Während die Schweiz die Hände in den Schoss legt, arbeitet das EU-Land Deutschland an einem Schutz der Konsumenten: Ilse Aigner, Bun-desministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag: «Es muss drin sein, was abgebildet ist. Wenn Kirschen abgebildet sind, dürfen nicht nur Aromen enthalten sein.»

Die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verlangt von mehreren Getränkeherstellern, auf abgebildete Früchte für ihre Produkte zu verzichten, wenn diese nicht auch Saft aus der abgebildeten Frucht enthalten. Eine Klage ist noch hängig. Christiane Köber, Geschäftsführerin der Wettbewerbszentrale: «In den meisten Fällen stammen die Aromen noch nicht einmal aus der Frucht, sondern aus Schimmelpilzkulturen oder Sägespänen.»

25. April 2010 | Sabine Rindlisbacher, Redaktion saldo


Beitrag als PDF
Etiketten-Schwindel mit amtlicher Bewilligung
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (1)

 
  • Nendaz | 29.04.2010, 21:16

    Der Kunde ist König

    daher soll er die Finger von solchen Produkten lassen und dies weiter
    erzählen. Nur so haben auch die ehrlichen Anbieter eine Chance,
    ihre einwandfrei deklarierten Produkte zu verkaufen. Das BAG
    wäscht seine Hände in Unschuld und gibt der EU den schwarzen
    Peter weiter. Da stellt sich die Frage, müssen weiterhin
    Steuergelder für solch schwache Leistungen aufgewendet werde?
    Vielleicht wird das BAG beim deutschen Ministerium für
    Ernährung und Landwirtschaft fündig ! Wir bedanken uns auf
    alle Fälle für die Umwandlung der Handelshemmnisse in
    Kaufhemmnisse.
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Augen auf beim Spielzeugkauf! Diese Shampoos wirken gegen Schuppen Pulsuhren: Schlechte Resultate
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten