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Das Verfahren um eine Rente der IV ist «rechtsstaatlich bedenklich». So das Fazit des Gutachtens eines anerkannten Rechtsprofessors.
Viele Versicherte kommen bei medizinischen Gutachten zu kurz, weil die Versicherungen die Gutachter auswählen und bezahlen (siehe saldo 19/06). Jetzt kritisiert der ehemalige Bundesrichter und Professor Jörg-Paul Müller diese Praxis bei der Invalidenversicherung (IV).
Müller kommt in einem ausführlichen Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Praxis der IV dem «Anspruch auf ein faires Verfahren nicht genügt». Stein des Anstosses: Die IV lässt medizinische Gutachten über die Versicherten bei von ihr wirtschaftlich abhängigen medizinischen Abklärungsstellen (Medas) ausarbeiten. Kein Wunder, entspricht das Resultat der Gutachten eher den Wünschen der IV als den Erwartungen der Versicherten.
Versicherte im Verfahren nicht gleichberechtigt
Beim IV-Verfahren sieht Müller deshalb das «Prinzip der Waffengleichheit» verletzt. Laut Müller gibt es «objektive Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der ärztlichen Untersuchungen». Die andere Partei, der Versicherte, habe meist kein Geld, um selbst Gutachten in Auftrag zu geben. Er kann daher laut Müller «nicht effektiv und gleichberechtigt auf das Beweisverfahren einwirken». Auch im gerichtlichen Verfahren würde das Ungleichgewicht zuungunsten des Versicherten nicht ausgeglichen. Müller: «Dies ist rechtsstaatlich bedenklich.»
Auch die Behindertenverbände Procap, Pro Mente Sana, Integration Handicap, Behinderten-Forum, Paraplegiker-Vereinigung und der Gehörlosenbund kritisieren in einem gemeinsamen Papier die Vergabepraxis der IV: «Wenn ein Gutachter zu mehr als 50 Prozent von seiner Gutachtertätigkeit lebt und seine Aufträge zu mehr als 80 Prozent von den IV-Stellen erhält, wird er es sich nicht leisten können, wiederholt Einschätzungen vorzunehmen, die hohe Leistungen der Auftraggeber auslösen.»
Tut er dies, riskiere er, keine Aufträge der IV-Stellen mehr zu erhalten. Die IV gab 2008 für 3939 Gutachten 35,4 Millionen Franken aus, im Schnitt 9000 Franken pro Auftrag. Die Verbände schlagen vor, Gutachten künftig von einer unabhängigen, zentralen Gutachter-Zuweisungsstelle vergeben zu lassen. Auch sollte ein Arzt nicht mehr als etwa 50 Prozent seiner Einkünfte durch IV-Gutachten erzielen dürfen. Zudem fordern die Verbände stichprobenartige Kontrollen der Gutachten durch unabhängige Experten.
27. März 2010 | Eric Breitinger, Redaktion saldo
