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Artikel | K-Geld 02/2010

«Alten Zopf» Eigenmietwert abschaffen?

Der Eigenmietwert muss als Einkommen versteuert werden. Dafür darf man Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Der Bundesrat will nun den Eigenmietwert abschaffen. Und von Steuerabzügen soll nur noch profitieren, wer das erste Mal Wohneigentum kauft und wer auf Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen setzt.


Pro

«Fakt ist: Die Berechnung von Eigenmietwert und Abzügen ist aufwendig. Damit räumt die Vorlage des Bundesrats auf. Steuereinnahmen sollen in das Bildungswesen anstatt in die Steuerverwaltung fliessen. Die vorgeschlagenen Abzugsmöglichkeiten sind nötig und richtig. Die Bausubstanz wird damit erhalten und Steuerabzüge bleiben künftig auf energetische Sanierungen beschränkt. Auf diese Weise wird das grosse Energiesparpotenzial bei Gebäuden genutzt und die FDP-Umweltpolitik umgesetzt.

Wegen hoher Boden- und Baupreise können sich junge Familien kaum ein Eigenheim leisten. Es ist deshalb richtig, dass die Hypothekarzinsen in den ersten Jahren nach dem Kauf beschränkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen.

Wer Hypotheken abzahlt und damit Schulden abbaut, wird heute steuerlich bestraft. Das trifft vor allem ältere Hauseigentümer. Die Finanzkrise wurde in den USA durch hohe Schulden auf Eigenheimen ausgelöst. Mit dem Systemwechsel sinken die Schulden der Schweizer.»
Gabi Huber*


Contra

«Der Hauseigentümerverband Schweiz lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Er würde beim Bund gemäss einem Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu Mehreinnahmen von rund 85 Millionen Franken führen. Auch die Kantone würden hohe Zusatzeinnahmen erzielen. Es ist aber nicht akzeptabel, dass Wohneigentümer auch noch für die Abschaffung des Eigenmietwerts bezahlen sollen. Anstatt Wohneigentum zu fördern, will der Bund mit der Reform die Wohneigentümer stärker belasten.   

Jungen Leuten würde der Erwerb von Wohneigentum mit dem Systemwechsel erschwert, da nicht mehr die effektiven Kosten vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden könnten. Dabei sollte doch die sehr tiefe Wohneigentümerquote in der Schweiz erhöht werden. Der für die Immobilien- und Baubranche wichtige Unterhaltsabzug würde mit der Reform zudem ersatzlos gestrichen. Die positiven Auswirkungen des Abzugs auf Produktion und Beschäftigung gingen verloren. Die Arbeitslosigkeit würde erhöht, und die Sozialwerke würden belastet.»
Ansgar Gmür*


*Gabi Huber ist Nationalrätin und Präsidentin der FDP-Liberalen Fraktion des Bundesparlaments. Sie war von 2006 bis 2008 Vizepräsidentin der FDP Schweiz. Huber führt ein eigenes Anwalts- und Notariatsbüro in Altdorf UR.

*Ansgar Gmür ist seit Mai 2000 Direktor des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes (HEV). Der Verband bietet seinen Mitgliedern Beratungen, Auskünfte und diverse Dienstleistungen zum Thema Immobilieneigentum.

27. März 2010


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Kommentare (1)

 
  • alteshaus | 03.04.2010, 14:27

    Eigenmiete für Rentner eine Zumutung

    Doppelbesteuerung ist verboten, aber dreifach Besteuerung scheinbar
    nicht. Egenheimbesitzer haben nicht nur das Einkommen versteuert, das
    sie in den Hauskauf investierten und zahlen dem Steueramt die Miete
    für das selbstbewohnte, eigene Haus, sie zahlen ausserdem
    nämlich jährlich noch Vermögenssteuer in Höhe des
    Steuerwertes, das für dieses Haus aufgrund einer Formel ermittelt
    wurde. Wenn dem Kanton das Geld auszugehen droht, gibt es eine neue
    Formel, die-oh Wunder-das Haus plötzlich massiv wertvoller macht,
    ohne wertvermehrende Massnahmen notabene (so geschehen für die
    Steuerperiode 2009, ebenso 1993). Die Eigenmiete gehört
    abgeschafft, zumindest für schuldenfreie Rentner, die sich
    Hypotheken gar nicht leisten können mit ihrer AHV-Rente.
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