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Artikel | K-Tipp 06/2010

Berechnung der Ergänzungsleistungen

Job für Ehefrau unzumutbar

Ein Rentenbezüger beantragte Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Die Ausgleichskasse befand, seine Ehefrau arbeite nicht. Sie habe keinen Job gesucht, obwohl eine unterdurchschnittlich bezahlte Hilfsarbeit mit einem Jahreslohn von 20 000 Franken für die Frau zumutbar sei. Deshalb betrage die monatliche Ergänzungsleistung nicht 1565, sondern nur 526 Franken. Diese Anrechnung eines «hypothetischen Einkommens» war falsch, sagt das Bundesgericht. Die Frau war bereits 60 Jahre alt, ohne Ausbildung, ohne genügende Deutschkenntnisse, und sie hatte gewisse gesundheitliche Probleme. Zudem gebe es in der Umgebung keine solchen Stellen. Der Mann erhält deshalb 1565 Franken.   

Bundesgericht, Urteil 9C_539/2009 vom 9. 2. 2010

20. März 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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