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Nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik setzte ein Erblasser seine Pflegetochter per Testament als Alleinerbin ein. Als er gestorben war, wollte sein Bruder das Testament für ungültig erklären lassen. Er behauptete, der Erblasser sei beim Verfassen des Testaments nicht urteilsfähig gewesen. Damit kam er vor Bundesgericht nicht durch. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass sich der Erblasser, als er das Testament verfasste, in einem urteilsfähigen Allgemeinzustand befand. Der Bruder hätte das Gegenteil beweisen müssen, um mit seiner Klage durchzukommen. Das gelang ihm aber nicht. Das Testament war also gültig, die Pflegetochter Alleinerbin.
Bundesgericht, Urteil 5A_727/2009 vom 5. Februar 2010
13. März 2010
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