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Eine Verstorbene hatte ein Testament verfasst, in dem sie sich unklar über ein auszurichtendes Vermächtnis äusserte: «ich ... verfüge, über haushalt gegenstand coupon am hause W. habe ich so 440‘000 fr. eingesetzt an meinen neffen für all seine arbeit die er alles gratis und zur vollsten zufriedenheit ausgeführt hat, ist das nicht zu viel 10‘000 auch bekommt er sämtliche uhren die ihm hause sind...». Der Neffe war der Ansicht, aus dem Testament ginge klar hervor, dass ihm ein Vermächtnis von 440‘000 Franken zugesprochen worden war. Die Erben widersprachen. Ist der Text eines Testamentes zweideutig, muss der Wille der Verstorbenen ermittelt werden. Das Gericht zog den Entwurf des Testaments bei. Daraus ergab sich, dass sie dem Neffen nur 10‘000 Franken vermachen wollte.
Bundesgericht, Urteil 5A_715/2009l vom 14. Dezember 2009
14. Februar 2010