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Artikel | K-Geld 01/2010

Inkassofirma bremst Autofahrer aus

Die C&S Credit Management verschickt Rechnungen für ausstehende Autobahngebühren in Italien. K-Geld sagt, wie man darauf reagieren sollte.

Stefan Kellenberg (Name geändert) aus Thalwil ZH verbrachte im Juli 2007 mit seiner Frau Ferien in Venedig. Die Italienreise blieb beiden in bester Erinnerung. Nach über zwei Jahren folgte Anfang November 2009 ein unerfreuliches Souvenir: «Ich erhielt eine Rechnung vom Inkassobüro C&S Credit Management aus Küsnacht. Für Autobahngebühren und Zinsen sollte ich Fr. 30.75 zahlen.»

Im Brief mit vorgedrucktem Einzahlungsschein stand, dass Kellenberg dem privaten Autobahnbetreiber Autostrade den Wegzoll schuldet. Die Aufforderung war unmissverständlich: «Um Ihnen weitere Mehrkosten für allfällige Zwangsvollstreckungen zu ersparen, bitten wir Sie höflich, den fälligen Betrag, Mautgebühr und Identifikationskosten, bis Ende November 2009 zu überweisen.» Als Beweis lieferte das Inkassobüro ein Foto auf einer Webseite mit der Heckansicht des Autos und dessen Kennzeichen. Nur: Kellenberg war sich keiner Schuld bewusst.

K-Geld-Recherchen zeigen: Die private Firma Autostrade hat seit Anfang 2008 bis heute mehrere zehntausend Verfahren gegen Schweizer Automobilisten eingeleitet. Die Gesamtsumme beträgt über 1,4 Millionen Franken. Laut Touring Club Schweiz (TCS) stellt Autostrade nicht bezahlte Autobahngebühren bis zu zehn Jahre später in Rechnung. «Das ist in Italien die geltende Verjährungsfrist», weiss Paolo Ferrazzini, Leiter der TCS-Rechtsschutzversicherung Assista im Tessin.


Autobahn-Gebühren muss man zahlen

Ferrazzini vermutet, dass Kellenberg die Autobahngebühren aus Versehen nicht beglichen hat: «Viele Autolenker haben an der Zahlstelle kein passendes Kleingeld, keine korrekt lesbare Kreditkarte, oder sie benützen die falsche Spur – etwa jene für das Funkzahlsystem Telepass.» In Italien könne eine Zahlstelle aber auch ohne Telepass passiert werden: Nach einer bestimmten Zeit öffnet sich die Barriere auf Knopfdruck. «Ist die Gebühr nicht bezahlt, wird der Automobilist fotografiert», erklärt Ferrazzini.

Wenn Kellenberg die Mautstelle tatsächlich ohne zu zahlen passiert hat, muss er die Rechnung der C&S Credit Management begleichen. Für Hans Ruedi Schmid, Leiter der «K-Tipp»-Rechtsberatung, ist die Sachlage klar: «Es handelt sich um eine korrekte Forderung eines Privatunternehmens für eine nachweisbar erbrachte Dienstleistung.»

Wer nur eine geringe Autobahngebühr nicht bezahlt hat, muss aber kaum mit einer Betreibung durch ein Schweizer Inkassobüro rechnen. Denn Francis Jaquenod, Verwaltungsratpräsident der C&S Credit Management, schreibt K-Geld: «Bei fehlender Zahlung muss der Schuldner beim nächsten Aufenthalt in Italien damit rechnen, für die offenen Gebühren belangt zu werden.»

Auch der TCS empfiehlt, berechtigte Forderungen zu begleichen. Laut Rechtsexperte Ferrazzini werden Autolenker bei der italienischen Polizei nur dann angezeigt, wenn sie die Autobahngebühren mehrmals in betrügerischer Absicht nicht bezahlt haben. Nicht zahlen und reklamieren sollten hingegen Autofahrer, die zum angeblichen Zeitpunkt gar nicht in Italien waren.


Verkehrsbussen eintreiben: Das ist illegal

Schweizer Inkassofirmen treiben auch Verkehrsbussen der italienischen Polizei ein. Das entbehrt  jeglicher Rechtsgrundlage. Nach Einschätzung des Bundesamts für Justiz könnte es sich dabei seitens der Inkassobüros sogar um eine verbotene Handlung für fremde Staaten handeln. Denn es besteht kein Polizeiabkommen zwischen Italien und der Schweiz, das dieses Vorgehen erlaubt. Die italienischen Behörden müssten demnach die Bussen direkt den fehlbaren Schweizer Automobilisten zustellen – ohne die Mithilfe privater  Geldeintreiber.

Das Bundesamt für Justiz hat die italienischen Behörden im April 2009 aufgefordert, beim Eintreiben von Verkehrsbussen diese Inkassopraxis unverzüglich einzustellen. Doch bis an-hin stiessen die Schweizer Behörden in italienischen Amtsstuben auf taube Ohren – trotz Mahnungen.

Das Schreiben des Bundesamts für Justiz kennt man auch bei der C&S Credit Management. Francis Jaquenod: «Wir stehen mit dem Bundesamt für Justiz in intensivem telefonischen und schriftlichen Kontakt in der erwähnten Sache.» Brisant: Trotz fehlender Rechtsgrundlage empfiehlt ein Mitarbeiter des Bundesamts für Justiz, von Schweizer Inkassobüros illegal zugestellte Bussenrechnungen zu begleichen. Sein Argument: Ansonsten drohe Schweizer Verkehrssündern beim nächsten Italienaufenthalt im Extremfall Haft.


Ausländische Bussen: Das müssen Sie wissen

Will eine ausländische Behörde oder ein Inkassobüro – egal ob in- oder ausländisch – von Ihnen in der Schweiz eine Busse kassieren, haben Sie die gleichen Rechte wie bei anderen Forderungen aus der Schweiz. Falls Sie nicht zahlen, muss die Busse mit einer Forderungsklage beim Gericht an Ihrem Wohnort geltend gemacht werden. In der Regel wird darauf aus Kostengründen verzichtet.

Im schlimmsten Fall kann es bei einer erneuten Einreise Schwierigkeiten geben, sofern offene Bussen bei der Polizei registriert sind. Wichtig deshalb: Bei ungerechtfertigten Bussen sollten Sie den Absender der Forderung auf den Irrtum aufmerksam machen.

31. Januar 2010 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld


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