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Die Delta Media AG ging mit günstigen Inseratepreisen auf Kundenfang – und präsentierte später ungerechtfertigte Rechnungen. Erst als sich der K-Tipp einschaltete, ging der Verlag den Reklamationen auf den Grund.
René Pfenninger aus Basel hatte letzten Oktober in der «Basler Zeitung» seine 3-Zimmer-Wohnung ausgeschrieben. Ein paar Tage später rief ihn eine Angestellte der Delta Media AG an und fragte, ob die Wohnung schon vermietet sei. Als Pfenninger verneinte, machte sie ihm ein verlockendes Angebot: Für 153 Franken könne er ein Inserat in den Anzeigern «Basler Regio», «Basler Regio Land» und im Internet schalten. Sie versprach ihm Belegexemplare.
Die Delta Media AG mit Sitz in Hünenberg ZG gibt nach eigenen Angaben wöchentlich 22 Regionalanzeiger heraus. Pfenninger griff zu. In der Folge erhielt er aber weder eine Auftragsbestätigung noch Belegexemplare. Dafür flatterte die Rechnung in den Briefkasten – die erste von dreien. Alle beliefen sich auf 153 Franken plus Mehrwertsteuer.
Pfenninger reklamierte sofort und verlangte eine Erklärung. Erst jetzt erhielt er die Auftragsbestätigung: Für das Inserat verlangte Delta Media AG zwar die vereinbarten 153 Franken – aber pro Schaltung, wobei drei Schaltungen vermerkt waren. «Damit war ich nie einverstanden», sagt Pfenninger. Das bestätigt auch die Tonbandaufnahme des Verkaufsgesprächs, die dem K-Tipp vorliegt.
Inserat erschien in der falschen Region
Ähnliches hat Bernhard Lüthy aus Niederlenz AG erlebt: Er schrieb seine Wohnung in der «Aargauer Zeitung» aus. Die Delta Media AG meldete sich auch bei ihm, und die Verkäuferin offerierte ihm einen Spezialpreis: Für 240 Franken würde sein Inserat in drei Zeitungen in der Region Lenzburg/Aarau erscheinen. Lüthy sagte zu, erhielt aber erst, als er nachfragte, ein Belegexemplar, und zwar von der «Limmattaler Post». Dieses Blatt wird in der erwähnten Region jedoch gar nicht verteilt. Trotzdem erhielt Lüthy die volle Rechnung – wie René Pfenninger – dreifach. Weitere Betroffene haben sich auf der Internetseite des K-Tipp zu Wort gemeldet (siehe K-Tipp-Forum).
Nur zahlen, was vereinbart war
«Waren die Kunden nur mit einer einmaligen Veröffentlichung einverstanden, müssen sie nur einmal zahlen» stellt Hansruedi Schmid, Leiter der K-Tipp- Rechtsberatung, klar. Delta Media AG müsste beweisen, dass eine dreifache Schaltung abgemacht war. Lüthy könne zudem einen Preisnachlass verlangen, weil das Inserat nur teilweise im versprochenen Gebiet erschienen ist.
Der K-Tipp hat die Delta Media AG mit beiden Fällen konfrontiert. Sie räumt ein: Die zuständige Verkäuferin habe den Kunden verschwiegen, dass das Inserat dreimal erscheinen werde, und habe keine Auftragsbestätigungen verschickt. Die Delta Media AG hat die ungerechtfertigten Rechnungen storniert und der Angestellten gekündigt. Ob tatsächlich nur eine einzelne Verkäuferin fehlbar gehandelt hat, ist jedoch fraglich (siehe unten).
Ex-Mitarbeiterin: «Dieses Vorgehen ist üblich»
Brisant sind die Aussagen einer ehemaligen Angestellten der Delta Media AG (Name der Redaktion bekannt). Ihr sei gesagt worden, es sei üblich, dass ein Inserat dreimal erscheint. Den Kunden habe sie das aber nicht sagen sollen. Sie sei ausserdem angewiesen worden, keine schriftlichen Offerten zu versenden, es habe alles mündlich ablaufen müssen. Laut Delta Media AG stimmen diese Aussagen nicht.
24. Januar 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
