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Kranke Tiere dürfen nicht zu Fleisch verarbeitet werden. So die Theorie. In der Praxis ist die Grenze zwischen gesund und krank unklar, wie ein Gerichtsfall aus dem Toggenburg zeigt.
Die Kuh, die ein St. Galler Viehhändler im Januar 2009 in eine Toggenburger Metzgerei transportierte, sah nicht gerade appetitlich aus: Das Tier war stark abgemagert und wies deutliche Geschwürstellen sowie Schwellungen auf. Trotzdem gelangte die Kuh in der Metzgerei beinahe in den normalen Schlachtbetrieb.
Dem Tierarzt, der an diesem Tag anwesend war, fiel die Kuh sofort auf. Er ordnete eine Notschlachtung an und fand zwei faustgrosse Abszesse in der Brusthöhle sowie eine Schwellung am Hinterstotzen. Sie enthielt sechs Liter Eiter. Der Arzt erklärte die Kuh für ungeniessbar. Der Viehhändler antwortete auf die Frage, warum er die Kuh trotz ihres Zustands zum Schlachten geliefert habe: «Ich ging davon aus, man würde sie zu Wurstwaren verarbeiten.»
Viehhändler schiebt den Schwarzen Peter an den Metzger weiter
Der Viehhändler wurde am 22. Juni mit 2100 Franken gebüsst. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er hätte als Fachmann den Schlachtbetrieb über den Gesundheitszustand der Kuh informieren müssen. Er hätte sogar eine Untersuchung im Bauernhof anordnen können. Stattdessen habe er eine Metzgerei auf dem Land gewählt, die für mangelhafte Untersuchungen bekannt sei.
Der Viehhändler erhob Einsprache. Am 10. Dezember 2009 kam es vor dem Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig SG zur Verhandlung. Der Mann beteuerte, er habe auf der Gesundheitsmeldung notiert, dass die Kuh krank gewesen sei. Der Metzger sei aber der Meinung gewesen, dass man die Kuh trotzdem essen könne. Der Richter machte an der Verhandlung klar, dass Fleisch nicht nur als «genussuntauglich» gilt, wenn es beim Konsumenten zu Gesundheitsschäden führt, sondern auch, wenn es Ekel erregt: «Der normale Konsument würde solches Fleisch nicht akzeptieren, wenn er wüsste, wie das Tier vor der Verarbeitung aussah.
Trotzdem sprach der Richter den Viehhändler frei. Es sei nicht nachweisbar, dass dieser versucht habe, Vorschriften zu umgehen. Auch sei nicht bewiesen, dass er den zweifelhaften Ruf der Metzgerei gekannt habe. Strafbar hätte sich der Angeklagte nur dann gemacht, wenn er sich mit dem Metzger abgesprochen hätte, um eine Untersuchung zu vermeiden. Zudem habe erst die Kontrolle am toten Tier gezeigt, dass die Kuh nicht zum Verzehr geeignet gewesen sei. Doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch rekurriert. Der Fall wird nun am Kantonsgericht St.Gallen weiterbearbeitet.
Gesetz verlangt Meldung kranker Tiere durch den Halter
Damit kranke Tiere nicht verarbeitet werden, gäbe es Kontrollmechanismen. Bereits die Tierhalter müssen laut Gesetz ein krankes Tier melden. Zudem müssen Tierärzte seit 2005 den Gesundheitszustand jedes Tieres kurz vor der Schlachtung prüfen und danach das Fleisch kontrollieren. Von den 3,5 Millionen im Jahr 2008 geschlachteten Tiere wurden rund 8000 für ungeniessbar erklärt.
Eugen Fauquex, Leiter der Fleischkontrolle im Kanton St.Gallen, weiss aber auch, dass es unter den Kleinmetzgereien schwarze Schafe gibt: «Die meisten Kleinen machen gute Arbeit. Einige wenige nehmen es weniger genau.» Aber er betont, dass für gut befundenes Fleisch auch aus solchen Betrieben nicht gesundheitsschädlich ist.
Fleischkontrolle
Gesetzlich ist genau definiert, wann ein Tier als «genussuntauglich» gilt. So sind Krankheiten wie hochansteckende Tierseuchen, Infektionskrankheiten oder Tumore ein Kriterium, damit man das Tier nicht zu Lebensmitteln verarbeitet. Auch ungenügend ausgeblutete oder verunreinigte sowie mit Fremdstoffen kontaminierte Tiere sind nicht für den Menschen geeignet.
Bei der Beurteilung der Tiere gibt es aber einen Ermessensspielraum. Markus Spichtig, Kantonstierarzt von Basel-Stadt, bestätigt diese Grauzone. In grossen Schlachtbetrieben überwachen daher gleich mehrere Fachkräfte die Fleischqualität. So seien in Basel 17 Personen in der Fleischkontrolle beschäftigt. Auch ein Tierarzt sei immer vor Ort. Solche Kontrolleure sind meist gut ausgebildet. «Je regelmässiger der Tierkontrolleur eingesetzt wird, desto kompetenter ist er», sagt dazu Fleischkontrolleur Eugen Fauquex, «Heikler ist es, wenn Leute kontrollieren, die dies nur gelegentlich tun.»
18. Januar 2010 | Petra Ivanov, Marc Mair-Noack
