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Artikel | K-Tipp 01/2010

Abschreiben statt recherchieren?

Der Presserat kritisiert, dass sich ein K-Tipp-Redaktor bei einer Recherche nicht als Journalist zu erkennen gab. Doch das war nötig, um die miserable «Ausbildung» von Krankenkassenverkäufern zu belegen.

Leser kritisieren immer wieder die schlechten Kenntnisse der Krankenkassenvermittler und ihre hohen Provisionen. Deshalb wollte der K-Tipp aus erster Hand wissen, wie eine Ausbildung zum Krankenkassenverkäufer aussieht. In einem Inserat vom März 2009 suchte die Groupe Mutuel selbständige Vermittler. «Wir bieten Ihnen eine ausgezeichnete Einschulung mit Zertifikat», hiess es. K-Tipp-Redaktor Darko Cetojevic meldete sich an – unter seinem Namen, aber ohne zu sagen, dass er beim K-Tipp arbeitet.

Nach einer vierstündigen Schnellbleiche hatte er einen Vertrag in der Hand, durfte also Kunden vermitteln. Diese Erfahrung schilderte Cetojevic im K-Tipp 9/09. «Von Krankenkassen weiss ich praktisch gleich viel wie vor meiner Bewerbung», schrieb er damals. Man habe ihm zwar für die ersten Kundenkontakte Hilfe angeboten, ihn aber nicht verpflichtet, diese auch effektiv in Anspruch zu nehmen.


Das Thema ist von öffentlichem Interesse

Die Groupe Mutuel beklagte sich beim Presserat über das Vorgehen des K-Tipp. Der Presserat ist ein Gremium aus Mitgliedern von Journalistenverbänden. Er sieht sich als «Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen». In einer Richtlinie der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten» heisst es, verdeckte Recherchen seien nur «ausnahmsweise» zulässig. Nämlich dann, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den damit recherchierten Informationen bestehe und diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden könnten.

Der K-Tipp meint: Die Methoden, mit denen die Krankenkassenvermittler Jahr für Jahr versuchen, Leute zum Kassenwechsel zu überreden, sind von grossem öffentlichem Interesse. Das Gleiche gilt, wenn die Groupe Mutuel Laien schon nach vier Stunden «Ausbildung» auf Kunden loslässt. Davon zeugen die vielen Reklamationen von K-Tipp-Lesern, die einen Vermittler der Groupe Mutuel im Haus hatten und dann unzufrieden waren. Über keine andere Krankenkasse gehen beim K-Tipp so viele Beschwerden wegen ihrer Vermittler ein wie über die Groupe Mutuel. Der K-Tipp ist auch überzeugt: Hätte sich der Journalist als K-Tipp-Mitarbeiter zu erkennen gegeben, wäre er nicht zur Ausbildung zugelassen worden.


Googeln statt vor Ort recherchieren

Der Presserat sieht das nicht so. Die verdeckte Recherche habe «nur wenig Neues» gebracht. Es sei «mit grosser Wahrscheinlichkeit» auch mit anderen Mitteln möglich gewesen, zu Informationen über die ungenügende Ausbildung der Groupe-Mutuel-Vermittler zu kommen». Er verweist dazu auf alte Presseartikel (mehrheitlich aus den Jahren 2001 bis 2003) sowie auf die Möglichkeit einer Recherche im Internet mit den Stichwörtern «Groupe Mutuel» und «Ausbildung».

Das sind befremdliche Argumente. Erstens hat noch kein Journalist einen solchen Kurs besucht und darüber geschrieben. Zweitens empfiehlt der Presserat indirekt, bei Recherchen alte Presseartikel und ungeprüfte Internet-Einträge abzuschreiben statt selber zu recherchieren. «Der Entscheid des Presserates ist realitätsfremd und widerspricht journalistischem Handwerk», sagt auch Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter des «Kassensturz». Und: «Gutes journalistisches Handwerk heisst: keine Übernahme von Informationen aus zweiter Hand, ohne sie vorher zu prüfen. Der Presserat macht sich lächerlich, wenn er urteilt, dass eine Google-Suche genügt hätte.»

10. Januar 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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