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Artikel | K-Tipp 01/2010

Automatenstreik mit Folgen

Fürs Check-in sind zwei Dinge zentral: rechtzeitiges Erscheinen und rasches Handeln, falls Probleme auftreten. Doch manchmal hilft beides nichts.

Er sei fast eineinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen Zürich eingetroffen, sagt Jürg Vontobel aus Köniz BE. Dass er den Air-France-Flug via Paris nach Havanna verpassen könnte, wäre ihm nicht im Traum eingefallen. Der Flug war Teil einer Kuba-Pauschalreise, die Vontobel beim Reisebüro Nature Team in Bern gebucht hatte. Wie vorgeschrieben wollte Vontobel am Automaten einchecken. Doch dieser habe auf seine Eingaben nicht reagiert, zwei weitere Automaten seien ebenfalls «stumm» geblieben.

Vontobel wandte sich deshalb an einen Check-in-Schalter von Swissport. Das Unternehmen übernimmt in Zürich für viele Fluggesellschaften die Abfertigungsdienste, unter anderen für Air France. Man habe ihn jedoch zu den Automaten zurückgeschickt – zusammen mit einer Hilfsperson. Trotz Helferin scheiterten alle Versuche, auf den gebuchten Flug einzuchecken, an zwei weiteren Geräten. Dann endlich reagierte ein Automat. Jürg Vontobel: «Er meldete, dass es fürs Check-in 30 Sekunden zu spät sei.»

Die Maschine startete deshalb ohne Jürg Vontobel. Und weil sein Ticket nicht umbuchbar war, musste er für den Air-France-Flug nach Kuba vom nächsten Tag ein neues Billett kaufen. Flugzeug weg – und 3000 Franken Kosten. Die daraus resultierenden Mehrkosten von 3000 Franken wollte Vontobel nicht hinnehmen. Nach seiner Heimkehr ersuchte er bei Nature Team und bei Swissport um Rückzahlung.

Doch die Abfertigungsfirma lehnte die Haftung ab: Man habe sich bemüht, den Sachverhalt zu rekonstruieren, dabei aber kein eigenes Fehlverhalten feststellen können. Anders reagierte Nature Team: Das Reiseunternehmen bewog Air France zur Erstattung des verfallenen Tickets im Wert von 1325 Franken. Und es legte selber 300 Franken dazu. Gleichzeitig hielt es Vontobel vor, erst eine Stunde vor Abflug zum Check-in erschienen zu sein. In den Reiseunterlagen habe man ihm mitgeteilt, er müsse sich spätestens zwei Stunden vorher einfinden.

Was aber nichts daran ändert, dass zum Zeitpunkt von Vontobels Eintreffen ein Check-in noch möglich gewesen wäre – sofern der Automat funktioniert oder das Schalterpersonal sich kooperativ gezeigt hätte.


Rasch reagieren, Zeugen suchen

Was tun, wenn am Flughafen die Zeit verrinnt? Laufen Sie Gefahr, wegen langer Warteschlangen oder Automatenproblemen den letzten Check-in-Termin zu verpassen, müssen Sie sofort handeln:

  • Wenden Sie sich unverzüglich an einen Check-in- oder Supervisor-Schalter und melden Sie die Zeitnot.
  • Falls man Sie trotzdem nicht rechtzeitig eincheckt: Suchen Sie Zeugen, die das Geschehen mitverfolgt haben und bestätigen können, dass Sie am geplatzten Check-in keine Schuld trifft.
  • Für den verpassten Flug haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Diesen müssen Sie im Falle einer Pauschalreise bei jenem Anbieter (Reisebüro oder Reiseveranstalter) einfordern, bei dem Sie gebucht haben.
  • Als Ihr Vertragspartner haftet er Ihnen gegenüber für die volle Vertragserfüllung. Er kann seinerseits auf die Fluggesellschaft und diese wiederum auf die Abfertigungsfirma Rückgriff nehmen. Weigert sich Ihr Reisebüro jedoch, die Haftung zu übernehmen, bleibt nur der Rechtsweg.

10. Januar 2010 | Gery Schwager, Redaktion K-Tipp


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Automatenstreik mit Folgen
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Kommentare (1)

 
  • Nendaz | 13.01.2010, 14:25

    Automatenausfall - Personaleinsatz ?

    Ich wüsste zu gerne, wo ein Notfallplan beim Totalausfall dieser
    Check-in-Maschinen über längere Zeit hinweg, vorliegt. An
    stark frequentierten Tagen wäre vermutlich nicht genug Personal
    an den normalen Schaltern vorhanden oder aufbietbar. Solche
    Ausfälle könnten dann schnell ins teure Geld gehen. Für
    den Kunden gibts zur Absicherung nur eines : mind 2 Stunden vor Abflug
    am Check-in Schalter eintreffen.
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