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Das in der Schweiz neu tätige Telecom-Unternehmen Talk Easy GmbH geht bei der Kundenwerbung unzimperlich vor.
K-Tipp-Leser berichten von «Telefon-Terror»: Sie seien mehrmals angerufen worden. Und das selbst dann, wenn sie das Angebot zuvor schon klar und deutlich abgelehnt hatten. Deswegen ist die Firma in der K-Tipp-Warnliste «unerwünschte oder lästige Telefonanrufe» verzeichnet (siehe hier). Solche Anrufe muss man nicht einfach hinnehmen: Verlangen Sie per Telefon oder E-Mail, dass Sie aus der Datenbank gelöscht werden.
K-Tipp-Leser ärgern sich aus einem weiteren Grund über Talk Easy: Sie erhielten Verträge zugeschickt, die sie nie verlangt hatten. Auf Anfrage verweist Talk Easy auf das Widerrufsrecht. Allerdings ist der entsprechende Hinweis nur im Kleingedruckten des Vertrags zu finden.
Tipp: Betroffene können ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist zum Widerruf beträgt sieben Tage. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der schriftliche Vertrag beim Kunden eintrifft.
09. Januar 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online
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