SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Dezember 2009

So wird gerechnet

Die Angaben zum Rentenverlust haben rein informativen Charakter und basieren auf verschiedenen, aber realistischen Annahmen. Diese sind:

  • Der Rentenrechner rechnet nach dem Grundsatz des Beitragsprimates.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene berufliche Vorsorge sowie allfällige  überobligatorische Sparbeiträge ab einem Jahreseinkommen von 82’080 Franken werden in der Berechnung gleich behandelt. Da die Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften im überobligatorischen Bereich nicht an den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz gebunden sind, kann der Verlust zum Teil deutlich grösser sein.
  • Nicht berücksichtig in der Berechnung ist ebenfalls der durch die Absenkung des Mindestzinssatzes resultierende Rentenverlust. Unter Einbezug des abgesenkten Mindestzinses würde der Rentenverlust ebenfalls wesentlich höher ausfallen.
  • In der Berechnung wird die Rente mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent – auf diesen Wert wird der Umwandlungssatz gemäss aktueller Beschlusslage bis 2014 abgesenkt - und die Rente mit einem Umwandlungssatz von 6,4 – dies wäre die Situation nach Annahme der Gesetzesänderung - gegenübergestellt.
  • Die jährlichen Rentenverluste werden aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung ab Rentenbezug aufgerechnet und somit der effektive Verlust durch die Absenkung des Umwandlungssatzes für nach der Pensionierung eruiert. Für Männer beträgt die Lebenserwartung nach der Pensionierung 18 Jahre, für Frauen 22 Jahre.
  • Bis 2010 wurde mit dem effektiven vom Bundesrat festgelegten Mindestzins gerechnet. Für die Zukunft wurde der Berechnung eine sehr tiefe Annahme der Verzinsung der Altersguthaben von im Schnitt 3,5% zugrunde gelegt. Liegt der Zins höher, ist der Rentenverlust auch höher.
  • Für die Lohnentwicklung wurden bis 2008 die realen Entwicklungen gemäss Lohnindex zugrunde gelegt, für die zukünftige Lohnentwicklung wurden jährliche +3% (Teuerung, Reallohnerhöhung, Beförderung…) angenommen.
  • Der Koordinationsabzug wurde alle zwei Jahre um 5 Prozente erhöht.
  • Wenn jemand als Alter weniger als 20 Jahre und gleichzeitig ein Einkommen von unter 1500 Franken angibt, wird angenommen, dass er sich noch in einer Ausbildung befindet. Als Einkommen wurde daher ab Beginn der BVG-Pflicht ein Lohn von 4000 Franken angenommen.

Zurück zum Rechner

09. Dezember 2009


Beitrag als PDF
So wird gerechnet
Download PDF 60.91 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Kein Vertrag – keine Rente Altersvorsorge: So viel Geld verlieren die Sparer Späte Liebe: Ehe oder Konkubinat?
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten