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Ein junger Mann gab 1997 beim Abschluss einer Autoversicherung an, sein Vater sei häufigster Lenker seines Wagens. Im Oktober 2001 verunfallte der Vater. Die Versicherung musste Schadenersatz in der Höhe von 41‘000 Franken zahlen. Vier Jahre nach dem Unfall befragte die Versicherung den Vater nochmals zu den damaligen Vorkommnissen. Er gab zu Protokoll, sein Sohn habe das Auto gekauft und fast ausschliesslich gefahren. Wegen dieser Falschdeklaration des Sohnes im Versicherungsantrag war die Versicherung laut Bundesgericht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der junge Lenker muss der Axa Winterthur die vergüteten Unfallkosten zurückzahlen.
Bundesgericht, Urteil 4A_285/2009 vom 22. Oktober 2009
29. November 2009
