|
(0) |
Sind die Angaben der Hersteller zum Spritverbrauch von Neuwagen zu niedrig, können die Käufer nachträglich eine Preisreduktion verlangen. Das geht aus einer neuen rechtlichen Studie hervor.
Bei der Wahl eines neuen Autos wird der Treibstoffverbrauch immer wichtiger. Vermeintlich ökologische Wagen sind teurer: Wer mit gutem Gewissen Auto fahren will, zahlt gerne etwas drauf. Aber auch wer nur sein Budget im Griff haben will, kalkuliert beim Erwerb eines Neuwagens nicht nur mit dem Kaufpreis, sondern mit dem Durchschnittsverbrauch an Benzin oder Diesel.
Das wissen auch die Hersteller und werben immer häufiger mit sparsamen Modellen (saldo 13/2007). Die Verkäufer sind laut Energieverordnung verpflichtet, Angaben zum Treibstoffverbrauch zu machen. Allerdings verweist diese Bestimmung auf den Treibstoffverbrauch nach den Vorgaben einer EU-Richtlinie.
Gemessen wird unter irrealen Bedingungen
Diese EU-Richtlinie berücksichtigt eher die Interessen der Autoindustrie, als dass sie der Ermittlung des realen Treibstoffverbrauchs dient. Unter Laborbedingungen wird ein Fahrzyklus gemessen, den es in der Realität nicht gibt. Konkret: Heizung, Lüftung, Klimaanlage, Licht, Navigations- und Musikgeräte sind ausgeschaltet. Es wird das leichteste Basismodell ohne jede Zusatzfunktion, Zusatzausrüstung und ohne Gepäck gewählt. Das Auto ist frisch gewartet, vor der Messung sechs Stunden temperiert, mit einem einzigen Passagier von 75 kg Gewicht besetzt und mit verbrauchsreduzierenden Reifen versehen. Der Wagen wird beim Anfahren nur langsam beschleunigt – von 0 auf 100 in 27 bis 34 Sekunden.
Kein Wunder, stellen unabhängige Tester grosse Unterschiede zwischen den Herstellerangaben und dem realen Spritverbrauch fest. In Deutschland beispielsweise hat das Öko-Globe-Institut der Uni Duisburg-Essen bei 188 geprüften Wagen grosse Diskrepanzen festgestellt: Sie verbrauchten im Durchschnitt ganze 27 Prozent oder 2,4 Liter Benzin pro 100 Kilometer mehr als deklariert («K-Tipp» 14/2009). Bei einem Modell – dem VW Tiguan 1.4 TSI 4 Motion – betrug die Differenz gar 61 Prozent: Gemessen wurde ein Verbrauch von 13,4 statt 8,3 Litern auf 100 Kilometer.
Verkäufer müssen realen Verbrauch angeben
Rechtsanwalt Arnold F. Rusch, Oberassistent im Privatrecht an der Universität Zürich, hat in einer kürzlich veröffentlichten Studie diese Täuschung der Neuwagenkäufer rechtlich unter die Lupe genommen. Er hält fest: Die Verkäufer wüssten, dass die Verbrauchsangaben gemäss EU-Richtlinie beim Fahren im Alltag nicht erreicht werden können. Deshalb müssten sie die Käufer über den «wahren Verbrauch» aufklären. «Der Verkäufer geht ansonsten einen Vertrag ein, der auf einer wissentlich falschen Zusicherung beruht», so Rusch.
Die rechtlichen Konsequenzen: Stellt ein Käufer fest, dass sein Auto mehr Benzin schluckt als angegeben, kann er den Kaufvertrag rückgängig machen oder eine Preisreduktion plus Schadenersatz verlangen. Laut Rusch ist der Mehrverbrauch frühestens nach 3000 Kilometern zuverlässig ermittelbar. Dann sollte der Mangel dem Verkäufer gemeldet werden. Der Schadenersatz entspricht den Mehrkosten des Treibstoffs wahrend der Gesamtfahrleistung des Wagens. Das sind in der Regel 200‘000 Kilometer.
Will ein Käufer das Auto zurückgeben, hat er Anspruch auf den Kaufpreis – abzüglich Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung. In Deutschland haben sich die Gerichte schon häufig mit solchen Fällen auseinandergesetzt. In der Schweiz fand Rusch gerade ein einziges Urteil. Es stammt vom Bernischen Appellationshof – aus dem Jahr 1948. Das Gericht entschied damals zugunsten des Automobilisten. Die Angaben des Verkäufers zum Öl- und Benzinverbrauch seien eine Zusicherung, auf die er sich verlassen dürfe.
«Autofahrer sollten ihre Rechte mehr nutzen»
Aktueller ist ein Entscheid des Landgerichts Stuttgart vom 22. Juni 2007: Der Besitzer eines Diesel-Mercedes klagte aufgrund der falschen Verbrauchsangaben. Das Gericht befand: «Für den Käufer ist ein theoretischer Wert, der dem Verbrauch in der Praxis nicht entspricht, ohne Belang. Für ihn ist nur der Verbrauch entscheidend, der beim Einsatz des Fahrzeugs im Strassenverkehr tatsächlich entsteht.»
Schweizer fahren dieselben Fahrzeuge und lassen sich von den gleichen Verkaufsangaben täuschen. Das Fazit von Rusch: Die Schweizer schlucken diese Kröte ohne Murren – dabei sollten sie ihre Rechte kraftvoller nutzen, um sich Gehör und Recht zu verschaffen.»
29. November 2009 | Beatrice Walder, Redaktion saldo