SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Gesundheits-Tipp 12/2009

Schädliche Kräuter

In Deutschland starb ein Neugeborenes, weil seine Mutter während der Schwangerschaft Tee mit Beinwell getrunken hatte. Der Gesundheitstipp sagt, auf welche Kräuter werdende Mütter besser verzichten.

Vergangenen Mai starb im deutschen Bundesland Baden-Württemberg ein Baby kurz nach der Geburt. Seine Leber war stark geschädigt. Der Grund: Die Mutter hatte während der Schwangerschaft täglich eine Tasse «Gesundheits-Tee» mit Beinwell getrunken, den sie im Internet bestellt hatte. Für das Ungeborene war das Kraut fatal: Es hatte seine Leber zerstört. In der Schweiz ist die innerliche Anwendung von Beinwell generell nicht zugelassen. Es gibt noch viele weitere Arzneipflanzen, die schwangere Frauen nicht einnehmen dürfen (siehe unten). Dazu gehören Huflattichblätter, Eisenkraut, Sennes, Wacholderbeeren und Wermutkraut.


«Einige Pflanzen können zu einer Fehlgeburt führen»

Beatrix Falch, Apothekerin und Fachfrau für Pflanzenmedizin, sagt: «Einige dieser Pflanzen können den Fötus schädigen, andere zu einer Fehlgeburt führen.» Besonders riskant ist die Einnahme der Pflanzen im ersten Drittel der Schwangerschaft. Dann befindet sich die Organbildung des Embryos in einer heiklen Phase.

«Ausschlaggebend sind aber auch die Menge und die Dauer, während der die Schwangere die Arzneipflanzen zu sich nimmt», sagt Falch. So gilt für Pflanzen, die man als Küchenkräuter oder Gewürz verwendet: Hie und da kleine Mengen im Essen schaden nicht. Das gilt zum Beispiel für Rosmarin, Salbei, Basilikum, Petersilie, Bohnenkraut, Estragon und Muskat. Beatrix Falch: «In grösseren Mengen können sie aber abtreibend wirken.» Bei diesen Kräutern sollten Schwangere also zurückhaltend sein.

Bei Hustentee mit Huflattich hingegen kann schon eine Tasse täglich während fünf Tagen zu viel sein, so Gesundheitstipp-Arzt Thomas Walser. Huflattich enthält wie Beinwell einen Stoff, der beim Ungeborenen die Leber schädigt. Das gilt in erster Linie für die Pflanzen aus unkontrolliertem Wildwuchs. Apotheken und Drogerien verkaufen als Arzneimittel nur speziell gezüchtete Kräuter. Diese enthalten fast nichts mehr vom riskanten Stoff. Beatrix Falch rät schwangeren Frauen: «Kurieren Sie sich  nicht auf eigene Faust. Auch bei rezeptfreien Mitteln und Tees sollten Sie immer zuerst eine Fachperson fragen.»


Tipps: Schwanger: Vorsicht bei diesen Pflanzen

  • Verzichten Sie auf: Aloe ferox, Bärentraubenblätter, Basilikum-Öl, Beifuss, Beinwell, Borretsch, Brechwurzel, Brunnenkresse, Eisenkraut, Engelwurz, Faulbaumrinde, Ginseng, Huflattich, Mutterkraut, Nelkenöl, Pestwurz, Rainfarn, Raute, Schöllkraut, Sennesblätter, Steinklee, Teufelskralle, Thuja, Wacholder, Wermut.
  • Halten Sie sich zurück bei: Basilikum, Bohnenkraut, Estragon, Kümmel, Lavendel, Liebstöckel, Majoran, Muskat, Oregano, Petersilie, Rosmarin, Safran, Salbei, Thymian.

29. November 2009 | Sonja Marti, Redaktion Gesundheitstipp


Beitrag als PDF
Schädliche Kräuter
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Gibt es vom Stillen Hängebrüste? Mässiges Training erhöht die Fruchtbarkeit Babys: Muttermilch schützt den Darm
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten