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Tausende von Gewerbetreibenden haben von der Billag Anmeldungen für Radio- und TV-Gebühren erhalten. Doch längst nicht alle Betriebe sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren-Inkassofirma Billag AG hat seit August rund 110‘000 Betriebe angeschrieben. Da- runter auch Michel Cogli aus Thalwil ZH. Er wurde von der Billag aufgefordert, seine TV- und Radiogeräte anzumelden. Cogli ist Inhaber der Firma PC-Kauf.ch GmbH und betreibt einen Online-Shop für Computer. In seinem Büro hatte er damals weder Radio noch TV, weshalb er nicht auf das Schreiben reagierte.
Anfang Oktober erhielt er von der Billag eine Erinnerung. Weil sich Cogli inzwischen für das Büro einen Radio angeschafft hatte, meldete er sich zähneknirschend an. Die angedrohte Busse – bis zu 5000 Franken bei «Verstössen gegen die Meldepflicht» – habe ihn eingeschüchtert. Schliesslich hiess es im Billag-Brief: «Wenn Ihr Betrieb über Geräte für den Radio- und/oder Fernsehempfang verfügt, sind Sie gemäss Radio- und Fernsehgesetz verpflichtet, sich anzumelden.» Tatsächlich: Auch Betriebe müssen für den Empfang von Radio- und TV-Programmen zahlen.
Dabei kommen zwei Tarife zur Anwendung:
Cogli hat aber weder Personal noch empfängt er in seinem Büro Kunden. «Er hätte sein Radio nicht bei der Billag anmelden müssen», sagt Hans Ruedi Schmid, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung. Anders die Carrosserie Kernmatt Falcone aus Binningen BL. Der Familienbetrieb muss Gebühren für gewerbliche Nutzung zahlen, weil in der Werkstatt ein Radio läuft und dort ein Lehrling arbeitet, der nicht zur Familie gehört.
Auch das Ehepaar Zürcher aus Zollbrück BE wurde angeschrieben. Es führt einen Grabmalerei-Betrieb. Weil sich im Empfangsbereich ein Radio befindet, verlangt die Billag Gebühren für «kommerziellen Empfang». Zürchers schalten den Radio bei Kundenbesuchen jedoch jeweils aus. Für Billag-Sprecher John- ny Kopp ändert das nichts: «Die Gebühren sind unabhängig von der Nutzung geschuldet.» Da sich das Gerät im Kundenbereich befinde, sei es für kommerziellen Empfang gebührenpflichtig. Schmid widerspricht: «Entscheidend ist, ob der Radio der Unterhaltung bzw. Information der Kundschaft dient. Und das ist hier nicht der Fall.»
Wer nicht zahlen muss
21. November 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
