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Artikel | K-Tipp 20/2009

Baumängel statt Traumhaus

Für Martin Vix wurde der Traum vom Eigenheim zum Albtraum. Der Fall zeigt: Als Bauherr muss man die Geschäftspartner sorgfältig auswählen.

Martin Vix aus Murgenthal AG liess sich im Dezember 2004 bei der ImmoService GmbH in Aarau eine Offerte für ein Fertig-Holzhaus mit Grund- stück und Innenausbau erstellen: 647 964 Franken sollte sein Traumhaus schlüsselfertig kosten. In den nächsten Monaten hatte Vix regelmässig Kontakt mit Hans C. Brüngger, dem Geschäftsführer der ImmoService. Dieser gab sich als Verantwortlicher für das gesamte Bauprojekt aus.

Das Haus selbst sollte von einer deutschen Firma geliefert werden. Im Juli 2005 unterschrieben Vix und Brüngger den Vertrag – allerdings bloss fürs Fertighaus. Innenausbau, Anschlussgebühren, Bauge- such und Aushub waren nicht eingeschlossen. Vertragspartnerin war nicht die ImmoService, sondern die Lappina GmbH aus Oftringen AG. Diese Firma war erst drei Monate zuvor gegründet worden und wurde von Brüngger zusammen mit einer deutschen Partnerin geleitet.

Laut Vertrag hätte der Bau im Oktober 2005 beginnen sollen. Doch erst im März 2006 erfolgte endlich der Aushub. Statt der offerierten 8000 kostete er stolze 49 000 Franken. Auch die Aufträge an die Handwerker für den Innenausbau musste Vix selber vergeben, trotz anderslautender Versprechungen. Insgesamt zahlte Vix für den Innenausbau, die Anschlussgebühren und das Baugesuch 311 000 Franken – 131 000 Franken mehr, als in der Kalkulation vorgesehen war.

Im August 2006 konnte Vix sein neues Haus beziehen. Bald zeigten sich Mängel: Wasser drang durch die Garagenwand ein, ein Vordach drohte einzustürzen. Vix zahlte die letzte Rate von 21 000 Franken an das Haus nicht mehr. Er verfasste laufend Mängellisten und schickte sie eingeschrieben an die Verantwortlichen. Doch die reagierten nicht. Im März 2007 organisierte er eine Begehung mit einem Zimmermann. Der Befund: Schäden von 80 000 Franken. Unter anderem war die Isolation teilweise mangelhaft. Innenwände hatten sich so weit verzogen, dass fünf Zentimeter grosse Lücken entstanden.

In der Zwischenzeit erfuhr Vix, dass er nicht alleine war: Insgesamt sieben Bauherren mit einem Lappina-Haus gab es in der Schweiz. Einige hatten mit Schimmel in den Wohnräumen zu kämpfen. In einem Fall senkte sich sogar das ganze Haus ab. Betreibungen der Lappina führten zu keinem Ergebnis. Bereits im November 2006 hatte sich Brüngger als Geschäftsführer zurückgezogen. Da keine andere Person als Geschäftsführer eingesetzt wurde, wurde die Firma ein Jahr später von Amtes wegen aufgelöst.

Brüngger ist nach wie vor Geschäftsführer der ImmoService. Gegenüber dem K-Tipp sagt er: «Während des Baus wurde übermässig geheizt. Dadurch schwindet das Holz innen schneller als aussen.» Für die Behebung der Mängel fühlt er sich aber nicht verantwortlich. Unternehmer unter die Lupe nehmen Bauherren sollten Ihren Vertragspartner genau prüfen.


Die wichtigsten Punkte:

Vor Vertragsabschluss

  • Nehmen Sie die Firma im Handelsregister unter die Lupe (www.zefix.ch).
  • Wie lange gibt es die Firma schon?
  • Wie hoch ist das Stammkapital? Das gesetzliche Minimum von 20‘000 Franken  ist für Projekte von mehreren hunderttausend Franken nicht vertrauenswürdig.
  • Verlangen Sie einen Auszug aus dem Betreibungsregister.

 

Bei der Bauabnahme

  • Verfassen Sie ein Abnahmeprotokoll.
  • Ziehen Sie bei Zweifeln einen unabhängigen Bauexperten bei.


Bei Mängeln

  • Sichtbare Mängel müssen Sie bei der Abnahme rügen. Mängel, die sich erst später zeigen, sofort, wenn Sie sie bemerken.
  • Verlangen Sie bei Mängeln kostenlose Nachbesserung oder einen Rabatt.


Weitere Infos: K-Tipp-Ratgeber «Die eigenen vier Wände»

21. November 2009 | Sabine Knosala, K-Tipp


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Baumängel statt Traumhaus
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