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Das Handelsgericht Wien schützt mit einem Urteil Opfer der Lehman-Bank, die auch Tausende Schweizer Anleger schädigte (saldo 15/09). So hat das Gericht die Werbung für einen Kapitalschutz durch die US-Investmentbank als «irreführend» beurteilt. Die österreichische Constatia Privatbank warb Ende 2006 für ein eigenes anleiheähnliches Finanzprodukt, indem sie Käufern «100% Kapitalgarantie» versprach.
Die Bank verschwieg jedoch, dass die Lehman-Bank hinter dieser Kapitalgarantie stand. Ähnlich hatten auch Schweizer Banken hiesigen Kunden Lehman-Papiere schmackhaft gemacht (saldo 15/09). Das Handelsgericht Wien befand nun, dass die Nennung des Garanten für den Anlageentscheid des Konsumenten wesentlich ist. Insofern sei die Werbung irreführend und Constantia für etwaige Verluste haftbar.
15. November 2009
