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Artikel | K-Tipp 19/2009

Spielzeug: Riskante Gnadenfrist

Für Spielwaren mit Magneten gelten neu strengere Normen. Ältere Artikel erfüllen diese Vorschriften nicht, sind aber noch im Handel. Behörden und Hersteller glauben, dass Warnhinweise genügen.

Die Warnung ist deutlich: «Dieses Produkt enthält kleine Magnete, die sich über die Darmwände anziehen und gefährliche Infektionen und Tod verursachen, wenn sie verschluckt werden.» Der K-Tipp fand sie zum Beispiel auf den Experimentierkästen «Meine ersten Experimente, Elektrizität» und «ScienceX Elektrizität». Beide werden von Ravensburger explizit für Kinder hergestellt.


Magnete im Magen: Neunjährige operiert

Tatsächlich sind Spielzeuge mit Kleinmagneten nicht ungefährlich: In EU-Ländern ist es in den letzten Jahren vermehrt zu gravierenden Unfällen gekommen, einige mit tödlichem Ausgang. Trotzdem sagt Sandro Küng, Sprecher des Spielwaren Verbands Schweiz (SVS): «Wir stufen die Gefährlichkeit von Magnetspielzeug als sehr gering ein. Uns ist in der Schweiz kein einziger Unfall bekannt.» Dem widerspricht Experte Kurt Lüthi vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Er berichtet von einem schweren Unfall in Genf: Einem neunjährigen Mädchen mussten fünf kleine Magnete operativ aus dem Magen entfernt werden. Bei den problematischen Kleinmagneten handelt es sich um sogenannte Neodymmagnete mit besonders grosser Haftkraft. Sie wurden dank günstigerer

Herstellung in den letzten Jahren immer häufiger verwendet – vor allem in den äusserst beliebten Konstruktionsspielsachen. Gefährlich für ein Kind wird es dann, wenn ein Kleinmagnet sich von einem Konstruktionsteil löst und verschluckt wird. Der Magnet bleibt im Darm stecken und löst Bauchschmerzen und Erbrechen aus. Dass dafür unzählige Ursachen in Frage kommen, erschwert die Diagnose. Lüthi warnt denn auch: «Verschluckt ein Kind gleich mehrere Magnete, kann dies zu einem Darmverschluss oder einem lebensbedrohlichen Darmdurchbruch führen.» Magnete, die nicht über den Stuhl ausgeschieden werden, müssen operativ entfernt werden.


Vorschrift für Magnet-Spielzeug verschärft

Die Behörden haben die Gefahren erkannt und gehandelt. So hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) die Sicherheitsvorschriften für Magnetspielwaren ergänzt: Magnete und Spielzeugteile mit Magneten müssen künftig grösser sein, damit sie nicht so leicht verschluckt werden können. Zudem ist die erlaubte Magnetstärke reduziert worden. Die Schweiz hat die verschärfte CEN-Norm übernommen – aber nur für Spielwaren, die seit dem 1. August neu im Verkauf sind. Für Spielzeug, das vor diesem Datum an Lager genommen wurde, gilt eine Übergangfrist: Es darf bis Ende Juli 2010 verkauft werden. Allerdings müssen die Spielwaren mit einem entsprechenden Warnhinweis gekennzeichnet sein (siehe Bild im pdf-Artikel).

Wie viele der problematischen Magnetspielzeuge aktuell im Handel zirkulieren, ist umstritten. Das Kantonslabor Baselland hat im letzten Jahr Stichkontrollen gemacht. Kantonschemiker Peter Wenk: «Wir haben nur noch vereinzelt Spielzeuge mit gefährlichen Magneten in den Regalen gefunden.» Nur: Der K-Tipp kommt zu einem anderen Ergebnis. Die heiklen Experimentierkästen, die in der Schweiz zu den meistgekauften Spielwaren gehören, sind nach wie vor erhältlich – zum Beispiel bei Manor, dem grössten Spielwarenverkäufer der Schweiz, und in den Warenhäusern Coop City.

Hersteller Ravensburger tut dem Gesetz zwar Genüge, indem er die Warnungen auf die Packungen druckt – das Risiko für Kinder aber bleibt. SVS-Präsident Burri ist auch Chef des Spielzeuggrossisten Carlit + Ravensburger. Er sieht keinen Grund, die Experimentierkästen sofort aus dem Verkehr zu ziehen. «Spielwaren können bei nicht sachgemässem Gebrauch in Einzelfällen zu einer mittelbaren Gefahr für die Gesundheit werden», räumt er zwar ein. Bei normaler Verwendung seien aber alle dem Gesetz entsprechenden Spielwaren sicher.


Sicherer Umgang mit Spielzeug

Auch wenn die Sicherheit von Spielzeug gesetzlich geregelt ist: Völlig unbedenklich sind die wenigsten Produkte. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Spielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen gehört niemals in die Hände von Kleinkindern unter drei Jahren!
  • Beachten Sie die Sicherheitshinweise auf Spielwaren und lassen Sie Kleinkinder nicht unbeaufsichtigt spielen! Das gilt  besonders dann, wenn auf der Verpackung steht, dass das Produkt nur in Anwesenheit von Erwachsenen verwendet werden soll.
  • Kleinmagnete im Haushalt müssen für Kleinkinder ausser Reichweite bleiben.
  • Wenn ein Kind ohne erkennbare Ursachen Symptome wie Fieber, Bauchweh und Erbrechen zeigt, könnte ein Kleinmagnet im Spiel sein.

08. November 2009 | Pirmin Schillinger


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