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Artikel | K-Tipp 19/2009

Fragezeichen Fruchtanteil

Der Fruchtanteil von Joghurt muss laut Gesetz deklariert werden. Nur: Er ist schwer messbar.

Auf Joghurts muss der Anteil Früchte oder Beeren in Prozenten angegeben sein. So will es die «Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln». «13,2 % Erdbeeren» oder «Heidelbeeren 10,3 %» ist deshalb auf manchen Joghurts aufgedruckt. Diese Zahlen sind allerdings schwer überprüfbar. Denn ob der Fruchtanteil in einem Joghurt wirklich bei 10,3 oder 13,2 Prozent liegt, wäre nur mit grossem Aufwand messbar. Der Grund: Während der Herstellung tritt Saft aus den Früchten und vermischt sich mit dem Joghurt. Das erschwert eine genaue Messung. Den dafür zuständigen Kantonschemikern bleibt nicht anderes übrig, als den Fruchtanteil anhand des Rezeptes «abzuschätzen».

08. November 2009 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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