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Er behauptet, sie schulde ihm sieben Monatsmieten. Sie will das Geld zurück, das ihr Vater ihm für einen Autokauf zur Verfügung gestellt hat.
Vera Sola* war noch in der Lehre, als sie zu Dragan Bilic* zog. Die schwangere Klägerin bedauert dies gegenüber dem Einzelrichter in Arbon TG. Rückblickend hätte sie damit lieber gewartet bis nach der Lehrabschlussprüfung. Auch ihre Eltern seien gegen ein Konkubinat gewesen. «Doch Dragan hat mich gedrängt. Er warf mir vor, ich liebe ihn nicht genug.»
Kopfschüttelnd hört Dragan den Ausführungen seiner Ex-Freundin zu, die Arme auf die Oberschenkel gestützt. Da sie lediglich 500 Franken verdient habe, fährt Vera fort, hätten sie abgemacht, dass Dragan für die Miete aufkäme. Nach dem Abschluss ihrer zweijährigen Bürolehre fand Vera sieben Monate lang keine Arbeit. Dragan zahlte weiterhin die gesamte Miete in der Höhe von 1400 Franken.
«Er wollte mich nicht gehen lassen»
Dann aber trat Vera eine Stelle in Rorschach SG an. Ab diesem Tag habe sie 550 Franken an die Miete gezahlt. Dies behauptet zumindest Dragan, denn seine Ex-Freundin will davon nichts wissen. Das sei nie Thema gewesen, sagt sie. Sie habe den ganzen Haushalt erledigt, gebügelt, eingekauft und gekocht – dafür keinen einzigen Franken an die Wohnungsmiete beigesteuert. Drei Jahre lief alles gut. Bis Vera 2004 ohne die Zustimmung ihres Partners eine Abtreibung vornahm. Die Beziehung stand vor dem Aus. Im Dezember 2004 forderte Dragan Vera auf, auszuziehen.
Das Ende der Beziehung war gleichzeitig der Anfang eines nervenaufreibenden Rechtsstreits. Jetzt klagt die junge Frau gegen ihren Ex-Partner, nachdem ihm das Gericht im Betreibungsverfahren recht gegeben und seine Forderung bestätigt hat. 4050 Franken an die Miete fordert Dragan von seiner Ex-Partnerin. Das entspricht sieben Mietanteilen zu 550 Franken. So lange habe Vera nichts mehr an die Wohnung bezahlt.
Da diese im April 2004 ihre Stelle verloren und nur wenig Arbeitslosengeld erhalten habe, habe sie ihre 550 Franken nicht mehr zahlen können, erklärt der Beklagte. Die aufgelaufenen Schulden hat Vera in einer Schuldanerkennung unterschriftlich bestätigt. Das habe sie nur unterschrieben, da Dragan sie dazu gezwungen habe, sagt Vera. «Er wollte mich nicht gehen lassen, bis ich tat, was er wollte.»
Für sie war die Angelegenheit nach ihrem Auszug erledigt. Umso mehr habe sie gestaunt, als im August 2006 eine Betreibung ins Haus flatterte. Sie hat keinen Rechtsvorschlag erhoben. «Warum nicht?», will der Richter wissen. Auf dem Betreibungsamt habe man ihr geraten, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren, erklärt die Klägerin.
Der Anwalt von Dragan bezeichnet die Ausführungen der Klägerin als unglaubwürdig und verlangt, ihre Klage sei abzuweisen. Vor dem Bezirksgericht Arbon klagt Vera nun gegen den Entscheid im Betreibungsverfahren, wonach die Forderung von Dragan Bilic gerechtfertigt sei. Nicht nur Vera, auch ihr Vater will gegen Dragan Klage einreichen. Er will die 5800 Franken zurück, die er seinem zukünftigen Schwiegersohn zwischen 2001 und 2003 angeblich geliehen hat: 2800 Franken für den Kauf eines Ford Fiesta, 3000 Franken für gemeinsame Ferien mit seiner Tochter.
Umstrittene Zahlungen des Vaters
Laut Dragan handelte es sich dabei jedoch um Schenkungen, nicht um Darlehen. Zudem habe er für den Wagen nur 1000, für die Ferien nur 2000 Franken erhalten. «Ich hätte nie ein Auto gekauft, wenn ich mich damit verschuldet hätte.» Als «seltsamen Zufall» bezeichnet Dragans Rechtsvertreter, dass der Vater von Vera die angeblichen Schulden erst erwähnte, als Dragan seine Tochter wegen der Mietschulden betrieb.
«Dauernd steckte er in Schwierigkeiten»
Den Beweis für die Schuld soll eine Kaufquittung für einen Ford Fiesta liefern. Darauf hat der Vater von Vera von Hand geschrieben, dass Dragan ihm den Betrag zurückzahlen müsse. Weiter nannte der Vater verschiedene Zeugen, die angeblich hörten, wie er sein Geld zurückverlangte. «Mir gegenüber hat er nie erwähnt, dass er auf eine Rückzahlung warte», erklärt Dragan. «Ich erfuhr erst davon, als die Betreibung in meinem Briefkasten lag. Zuerst hatte ich keine Ahnung, worum es sich handelte.»
Vera ist empört. «Immer wieder hat meine Familie Dragan unterstützt. Dauernd steckte er in finanziellen Schwierigkeiten.» Wie ihr Ex-Freund lebt Vera heute in einer neuen Beziehung. Sie legt die Hand auf den Bauch. Vom Rechtsstreit hat sie genug. Wie auch Dragan: «Ich will die Sache endlich abschliessen», seufzt er. Das Urteil macht es wohl möglich: Das Bezirksgericht Arbon kam zum Schluss, dass die Forderung von Dragan berechtigt ist und ihm seine Ex-Gefährtin 4050 Franken Mietzinsanteil schuldet. Dazu muss sie noch Gerichtskosten von 1000 Franken bezahlen und dem Anwalt ihres Ex-Partners weitere knapp 1500 Franken Entschädigung.
Prozessieren: Tücken des Betreibungsverfahrens
Wer einen Zahlungsbefehl erhält und innert zehn Tagen keinen Rechtsvorschlag erklärt, bringt sich in grosse Schwierigkeiten. Dann gilt nämlich die geltend gemachte Forderung als berechtigt. Kein Richter wird sie mehr prüfen. Nächste Station ist die Pfändung. Rechtsvorschlag erheben heisst auf Deutsch: die Forderung bestreiten. Ein Rechtsvorschlag kostet die betriebene Person nichts.
Die Spesen für den Zahlungsbefehl zahlt dann derjenige, der die Forderung erhoben hat. Das Betreibungsamt stellt den Zahlungsbefehl zu, ohne zu prüfen, ob die Geldforderung berechtigt ist. Erst wenn jemand Rechtsvorschlag erhebt und die andere Partei die Sache weiterzieht, sieht sich ein Gericht den geltend gemachten Anspruch einmal genauer an. Die Verfahrenskosten zahlt die unterliegende Partei.
*Alle Namen geändert
01. November 2009 | Petra Ivanov
