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Artikel | K-Tipp 18/2009

Reader’s Digest entlockt Rentnerin 46’000 Franken

Eine alte Frau glaubte den tollen «Gewinn-Zusagen» von Reader’s Digest und bestellte über Jahre hinweg für sie unnütze Ware.

Hans von Arx aus Brittnau AG machte im Haus seiner verstorbenen Schwägerin einen erschreckenden Fund: ein ganzes Zimmer voller unausgepackter Bücher, CDs und DVDs (siehe Bild im pdf-Artikel). Die Waren hatten alle denselben Absender: den Reader’s Digest Verlag.

Während zehn Jahren hatte die 85-jährige Frau Waren bestellt – obwohl sie kaum mehr sehen und hören konnte. Grund: «Sie glaubte an die Gewinnversprechen», sagt von Arx. In den Werbesendungen steht unter anderem: «Wie Sie wissen, wurden Ihre Verlosungs-Nummern für die Reader’s Digest Millionen-Ziehung bereits weitergeleitet.»

Mit «Vorteils-Zusagen», «Finalisten-Zertifikaten» oder Auszahlungswunsch im Gewinnfall» ködert Reader’s Digest seit Jahren Kunden. In Internet-Foren ärgern sich Leute über die aggressiven Werbemethoden und Gewinnversprechen des Verlags.

Selbst eine unglaubliche Bestellsumme von total 46’000 Franken – wie im Fall von Hans von Arx’ Schwägerin – ist für Reader’s Digest kein Grund zu intervenieren: «Da unsere Produkte gerne als Geschenke verwendet werden, liegen solche Beträge durchaus im Rahmen», sagt Sprecher Uwe Horn.

Kunden mit überdurchschnittlichen Bestellungen würden gelegentlich angerufen, um zu sehen, «ob sich im Laufe eines Gesprächs Auffälligkeiten ergeben», behauptet er. Das letzte Gespräch mit der Kundin im Jahre 2007 habe keinerlei Auffälligkeiten gezeigt. Zudem könne man auch ohne Bestellung an den Verlosungen teilnehmen. Aus den unübersichtlichen Werbesendungen geht das aber kaum hervor – schon gar nicht für Betagte.


Verlag nimmt die Ware nicht zurück

Von Arx bat Reader’s Digest, einen Teil der noch verpackten Ware zurückzunehmen und gutzuschreiben. Davon will der Verlag nichts wissen. Horn: «Nach der 14-tägigen Ansichtsfrist kann man unsere Produkte nicht mehr zurückgeben.» Immerhin müssen die letzten Lieferungen nicht mehr bezahlt werden. Die Pakete trafen ein, als die Frau bereits verstorben war.

26. Oktober 2009 | Isabelle Meier, Redaktion K-Tipp


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Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
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