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Artikel | K-Tipp 18/2009

Krankenkasse: So können Sie Prämien sparen

Kasse wechseln, Sparmodelle nutzen, Franchise erhöhen, Verbilligung beantragen: Der K-Tipp gibt einen Überblick über die Sparmöglichkeiten in der Grundversicherung.


Wechsel der Krankenkasse

Mit einem Wechsel von einer teuren zu einer günstigeren Kasse können Sie leicht 1000 Franken oder mehr sparen. Ein paar Tipps dazu finden Sie unten. Versicherte von CSS, Helsana und Visana können zu einer der jeweiligen Tochtergesellschaften wechseln, ohne einen Abstrich beim Service befürchten zu müssen. Versicherte der Groupe Mutuel sollten prüfen, ob sie an ihrem Wohnort noch eine günstigere Kasse innerhalb des gleichen Verbundes haben. Tipp: Benutzen Sie für Ihren Prämienvergleich den Rechner auf www.ktipp.ch.


Unfall ausschliessen

Angestellte können die Unfalldeckung bei der Grundversicherung streichen und so 5 bis 10 Prozent sparen. Voraussetzung: Sie arbeiten mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber.


Franchise erhöhen

Die Erhöhung der Selbstbeteiligung bei den Kosten kann im besten Fall die Prämie glatt halbieren. Mehr Infos dazu hat der K-Tipp in Ausgabe 17/09 veröffentlicht. Tipp: Nutzen Sie die Funktion «Franchise optimieren» auf dem Prämienrechner des K-Tipp (für eine einjährige Betrachtung) oder den «Excel-Franchisenrechner» für eine fünfjährige Berechnungsdauer.


Prämienverbilligung

Versicherte mit knappem Budget können die kantonale Prämienverbilligung beantragen. Alle Anlaufstellen mit Adressen und Telefonnummern finden Sie auf in einem Merkblatt zusammengefasst.


Hausarzt-Modell

Wenn Sie sich verpflichten, bei jedem Gesundheitsproblem – ausser in Notfällen – zuerst zum gleichen Hausarzt zu gehen, können Sie bis zu 20 Prozent der Prämie sparen. Der direkte Gang zu gewissen Spezialisten – etwa Gynäkologe,  Augen- und Zahnarzt – ist aber immer noch erlaubt. Allerdings gilt es bei diesem Prämiensparmodell zu differenzieren, weil es in den letzten Jahren sehr vielfältig geworden ist:

  • Bei gewissen Modellen einiger Krankenkassen kann jeder beliebige Arzt als erste Anlaufstelle gewählt werden. Beispiele: Beim Modell Med Direct der Visana gibt es dafür 20 Prozent Rabatt, beim Angebot Caremed von Sanitas und Wincare 10 Prozent. Andere Krankenkassen geben eine Auswahl von Ärzten vor – doch die ist oft so gross, dass der bisherige Hausarzt mit grosser Wahrscheinlichkeit als erste Anlaufstelle benannt werden kann. Dann ist kein Arztwechsel nötig.
  • Bei «strengeren» Hausarzt-Modellen müssen Versicherte aus einer eher eingeschränkten Liste von Ärzten bzw. Ärztenetzen auswählen. Auch da liegen die Rabatte zwischen 10 und 20 Prozent. Die Listen dieser Ärzte sind bei den Kassen erhältlich. Sie können auch Ihren Arzt fragen, ob er auf einer dieser eingeschränkten Listen steht.
  • Neuerdings gibt es noch rigidere Hausarzt-Modelle: Sie verbinden die eingeschränkte Arztwahl mit der Verpflichtung, vorher ein medizinisches Callcenter anzurufen (z. B. Compact One).


HMO-Modell


Auch bei diesen Gruppenpraxen müssen Versicherte zuerst stets in die gleiche Gruppenpraxis.


Telemedizin-Modell

Hier müssen Sie sich bei jedem Gesundheitsproblem telefonisch beraten lassen. Je nach Modell sind Sie anschliessend in Ihrem Entscheid, ob Sie zum Arzt gehen, frei – oder auch nicht. Tipp: All diese Sparmodelle finden Sie auf dem Prämienrechner unter www.ktipp.ch, wenn Sie «Sparmodelle anzeigen» wählen.


Wechsel der Krankenkasse: Das Wichtigste in Kürze

Diese Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie die obligatorische Grundversicherung zu einem günstigeren Anbieter transferieren möchten.

  • Ihr Kündigungsbrief muss spätestens am 30. November (Montag) bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Sie haben also genug Zeit, sich die Sache in aller Ruhe zu überlegen. Die Anmeldung bei der neuen Kassen können Sie auch noch im Dezember abschicken.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nur die Grundversicherung kündigen und nicht auch die Zusatzversicherung.
  • Jede Person kann die Grundversicherung auf Ende Jahr wechseln. Das gilt auch für Kranke in Behandlung oder Schwangere sowie für ältere Personen. Die neue Kasse muss jeden Antragsteller aufnehmen – ohne Wenn und Aber.
  • Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Mit dem Musterbrief rechts können Sie die Aufnahme erzwingen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie eine Offerte verlangen, aber keine erhalten. Es kommt vor, dass die Kassen Offertanfragen von älteren Personen «vergessen».
  • Lassen Sie generell keine freien Krankenkassenvermittler ins Haus, die sich von sich aus telefonisch bei Ihnen melden, um Ihnen beim Prämiensparen zu helfen.
  • Viele Versicherte haben inzwischen Grund- und Zusatzversicherungen nicht mehr bei der gleichen Kasse. Das gibt zwar mehr administrativen Aufwand, ist aber machbar – und spart Geld, wenn man die Grundversicherung regelmässig zum günstigsten Anbieter wechselt.
  • Wenn Sie die Grundversicherung wechseln, müssen Sie nicht befürchten, dass Ihnen Ihre bisherige Kasse auch allfällig vorhandene Zusatzversicherungen kündigt. Es kann allerdings sein, dass Sie gewisse Rabatte verlieren.

Musterbrief für die Anmeldung der Grundversicherung bei einer neuen Kankenkasse.

 

26. Oktober 2009 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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