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Artikel | K-Tipp 16/2009

Vorsicht vor Aufschlägen!

IV und AHV sparen künftig bei der Mitfinanzierung von Hörgeräten. Der K-Tipp sagt, wie Betroffene vermeiden können, dass sie mehr zahlen müssen.

Jahrelang haben die Sozialversicherungen viel zu viel für Hörgeräte gezahlt – bisher lagen die jährlichen Ausgaben für die Geräte und die Dienstleistungen der Akustiker bei rund 100 Millionen Franken. Der Preisüberwacher und die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisierten IV und AHV deshalb scharf.

Im Juni hat sich die Hörgeräte-Branche dann mit IV und AHV geeinigt: Die Sozialversicherungen zahlen ab nächstem Jahr 40 Prozent weniger an Hörgeräte und können so laut eigenen Angaben rund 17 Millionen Franken pro Jahr sparen. Wichtiger Hintergrund: Es gibt Hörgeräte, deren Kosten von der IV komplett und von der AHV zu 75 Prozent übernommen werden. Bei andern Apparaten müssen die Hörbehinderten einen höheren Anteil selber zahlen.

Gerade bei diesen Geräten könnte die Hörgeräteindustrie versucht sein, ab nächstem Jahr mehr zu verlangen. Denn rund 40 Prozent der Hörgeschädigten entscheiden sich für ein Gerät, für das sie einen Teil der Kosten selber übernehmen müssen. Ein Beispiel: Ein Hörbehinderter zahlt heute bei zwei Hörgeräten, die total 7817 Franken kosten, einen Anteil von 3752 Franken selber. Die IV übernimmt die restlichen 4065 Franken. Ab Januar ist offen, wie hoch sein Anteil sein wird. Es gibt dann für die Hörgeräte keine Richtpreise mehr. Dominik Feusi, Sprecher der Hörgeräte-Branche, erklärt: «Dadurch sind die Akustiker bei der Preisgestaltung frei, und die Kunden können vergleichen.»

Der K-Tipp rät deshalb:

  • Ein von der Versicherung voll bezahltes Gerät muss nicht schlechter sein als ein anderes. Oft müssen neue Hörgeräte anfangs teilweise bezahlt werden. Nach einem Jahr werden sie kostenlos, weil wieder neue Geräte auf den Markt drängen. Der Händler ist verpflichtet, dem Kunden mindestens ein kostenloses Gerät anzubieten.
  • Wer sich nächstes Jahr für ein teilweise kostenpflichtiges Gerät entscheidet, sollte bei mehreren Händlern Offerten einholen.
  • Schon heute kann man bei einem solchen Gerät Rabatt verlangen. Einige Geschäfte, wie Fielmann, gewähren von sich aus einen fixen Rabatt auf die Richtpreise. Andere geben Rabatt, wenn man gezielt danach fragt, wie Amplifon und die Kind-Hörzentralen.



IV zahlt über eine halbe Million zu viel

Teure Batterien für Hörgeräte: Die IV gibt dafür jährlich bis 600’000 Franken zu viel aus. Den Strom für die Hörgeräte liefern spezielle Batterien, die teurer sind als herkömmliche. Die IV zahlt jedem Träger eines Hörgerätes für Batterien pro Ohr und Jahr pauschal 90 Franken. Je nach Nutzung entspricht dies zwischen 2 und 3 Franken pro Batterie. Ein Preisvergleich des K-Tipp zeigt aber: Im Handel gibt es diese bereits für Fr. 1.50. Akustiker verlangen dagegen bis zu Fr. 3.50.

In der Schweiz sind laut Pro Audito, der Organisation für Menschen mit Hörproblemen, rund 500’000 Hörgeräte im Einsatz. Mit realistischen Batteriepreisen könnten somit zwischen 400’000 und 600’000 Franken eingespart werden. Das hat auch die IV erkannt, wie Sprecher Harald Sohns erklärt: «Eine Senkung der Batteriepauschalen ist beabsichtigt.» Wann genau, darüber schweigt sich die IV aus.

28. September 2009 | cb, Sabine Knosala


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