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Ein Zürcher Automobilist fuhr innerorts 80 statt 50 km/h und erhielt eine Busse. Wegen der groben Verkehrsregelverletzung entzog ihm die Sicherheitsdirektion den Führerausweis für drei Monate. Dagegen wehrte sich der Autofahrer beim Zürcher Regierungsrat. Dieser wies den Rekurs ab, worauf der Gebüsste beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichte. Dieses reduzierte den Entzug auf zwei Monate. Begründung: Das Verfahren habe zu lange gedauert. Das Sicherheitsdepartement brauchte vier Monate für den Entscheid, der Regierungsrat 13 Monate. Das Bundesamt für Strassen war damit nicht einverstanden und liess die Bundesrichter urteilen. Diese entschieden, die Mindestentzugsdauer von drei Monaten dürfe nicht unterschritten werden.
Bundesgericht, Urteil 1C_130/2009 vom 1. September 2009
22. September 2009
