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Artikel | K-Tipp 15/2009

Geröntgt – und verschwunden

Beim Security-Check am Flughafen Zürich wird einem Reisenden seine 6000 Fanken teure Uhr gestohlen. Doch die Kontrolleure lehnen die Haftung ab.

Flughafen Zürich, Personen- und Handgepäckkontrolle bei den 60er-Gates: Michael Scholl aus Wollerau SZ wird von einer Sicherheitsbeauftragten der Zürcher Kantonspolizei aufgefordert, neben dem Handgepäck auch seine Uhr abzugeben. Die Beamtin deponiert das teure Stück – eine «Panerai Luminor» im Wert von 6100 Franken – in einer Plastikschale, legt Scholls Jacke darüber und schickt das Ganze auf dem Förderband durchs Röntgengerät. Auf der anderen Seite nimmt Scholl die Jacke wieder an sich und verfolgt die manuelle Kontrolle seines Handgepäcks. Als er dann seine Uhr aus der Schale nehmen will, stellt er fest: «Meine Panerai ist weg!» Offensichtlich hat ein Dieb zugeschlagen.


Schild versperrt Sicht der Videokamera

Das war am 24. April. Die Kantonspolizei ermittelte erfolglos. Unter anderem sichtete sie die Aufnahmen der Videokamera, die in der Nähe der Kontrollstelle angebracht ist. Der Befund: «Leider wird die Sicht auf die tatrelevante Örtlichkeit durch ein hängendes Schild versperrt, wodurch eine Eruierung der Täterschaft verunmöglicht wurde.» Michael Scholl muss sich mit dem Verlust seiner Uhr abfinden. Was ihn aber ärgert: Niemand will für den Schaden aufkommen. «Ich gab meine Uhr ja nicht freiwillig ab», macht er geltend. «Und ich hatte keine Möglichkeit, sie während des Kontrollprozederes im Auge zu behalten.» Doch die für die Kontrolle zuständige Kantonspolizei entgegnete Scholl, der Kanton könne «die Haftung für Diebstähle, welche sich während der Kontrolle zutragen, aber ohne die Mitwirkung seiner Mitarbeiter abspielen, nicht übernehmen».

Das sehen vom K-Tipp befragte Rechtsexperten anders. Laut ihnen kommt bei der Sicherheitskontrolle – wenn auch nur für kurze Dauer – ein sogenannter Hinterlegungsvertrag zustande, der die Kantonspolizei zur sorgfältigen Aufbewahrung des anvertrauten Guts verpflichtet. Zudem ergebe sich im vorliegenden Fall die Haftung der Kantonspolizei aus dem Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes.


Schadenersatzklage gegen den Kanton

Vom K-Tipp damit konfrontiert, sagt die Kantonspolizei jetzt, Michael Scholl könne trotz ihres Neins vom Kanton Zürich Schadenersatz fordern und das Begehren an die Finanzdirektion richten. Das wird Scholl tun. Übrigens: Die Wegweisertafel, die der Videokamera die Sicht auf die «tatrelevante Örtlichkeit» versperrt hat, hängt immer noch am selben Ort. Ebenso die Kamera. Bei der Kantonspolizei heisst es dazu nur, die Kamera werde von Flughafenbetreiberin Unique zur Überwachung der Passagierströme betrieben. «Sie dient nicht der Aufklärung von Diebstählen.»


Mangelhafter Schutz vor Dieben

Mit der Diebstahlprävention bei der Flughafen-Sicherheitskontrolle steht nicht alles zum Besten. Das scheint auch der Zürcher Kantonspolizei bewusst zu sein. Laut Kantonspolizei-Sprecher Marcel Strebel werden die Kontrollen künftig im Flughafenkopf zentralisiert. Bei dieser Gelegenheit prüfe man die Optimierung des Kontrollablaufs, wozu «insbesondere auch die Diebstahlprävention» gehöre. Geplant sei unter anderem eine «gezielte, für jedermann sichtbare Videoüberwachung».

Und wie wärs schon heute mit der Einführung eines simplen Nummernsystems wie an der Theatergarderobe? Passagiere erhielten bei der Abgabe ihrer persönlichen Gegenstände ein Nummernschild, mit dem sie diese nach der Durchleuchtung wieder beziehen könnten. Das würde zu viel Personal brauchen, behauptet die Kantonspolizei und winkt ab.

13. September 2009 | Gery Schwager, Redaktion K-Tipp


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