SternSternSternStern (2)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 14/2009

iPhone-Klone haben Vor- und Nachteile

Auf Ricardo und Ebay kann man günstige iPhone-Klone kaufen. Sie können zwar nicht ins Internet, sind dem Original aber anderweitig überlegen.

 

Auf den ersten Blick sind die seit kurzem angebotenen iPhone-Klone kaum vom Original zu unterscheiden. Das KA08 – auch Mini Phone genannt – und das i9+ haben einen berührungsempfindlichen Bildschirm (Touchscreen) mit denselben Menü-Symbolen wie das Original.

Nachteile:
Die nachgemachten Menü-Symbole haben bei den iPhone-Klonen aber eine ganz andere Funktion. So führt ein Klick auf das Internet-Browser-Zeichen zum Beispiel nicht ins Internet, sondern in ein Einstellungsprofil. Zudem: Der Touchscreen-Bildschirm reagiert oft unpräzise. Dies ist vor allem beim Schreiben von SMS ärgerlich. Das Internet ist ein weiterer Schwachpunkt: Die Geräte haben weder einen Browser noch ein Mail-Programm. Die Verkäufer versprechen zwar Internet, doch der K-Tipp-Anwender-Test zeigt: Nur über den veralteten Internet-Zugang WAP schafft man es mit Mühe und Not ins Netz.

Vorteile: Punkten können das Mini Phone und das i9+ mit Platz für zwei SIM-Karten (sogenannte Dual-SIM-Funktion). Dies ist zum Beispiel in den Ferien nützlich. Neben der normalen lässt sich nämlich jeweils auch die Prepaid-Karte des entsprechenden Ferienlandes fürs Telefonieren ohne Roaming-Gebühren einsetzen. Der Speicher und die Akkus sind im Gegensatz zum Original-iPhone auswechselbar. Ein weiterer Vorteil: Es braucht keine Zwei-Jahres-Knebelverträge. Die iPhone-Nachahmungen gibt es je nach Anbieter ab 120 Franken. Zum Vergleich: Das Original-iPhone kostet ohne einen Abonnements-Vertrag rund 1000 Franken.

Wichtig:
Der Erwerb eines solchen iPhone-Klons ist legal.

29. August 2009 | Darko Cetojevic, Redaktion K-Tipp


Beitrag als PDF
iPhone-Klone haben Vor- und Nachteile
Download PDF 36 KB
Diese Seite bookmarken bei:
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (2)

 
  • 1online | 14.09.2009, 13:04

    Dual-Sim Handys

    Nur die Bedienung ist gleich wie I-phone sonst ist alles anders. Wenn
    auch die Bedienung schon gegen das Urheberecht verstöst dan muss
    die Kunkurrenz nach ihrer Meinung auch gleich zerstört werden.
    Ktipp schreibt nur die Wahrheit was woll gaebu nicht gefählt.
  • gaebu | 08.09.2009, 10:30

    Werbung für Plagiate?

    Während an unseren Grenzen zu tausenden gefälschte Uhren
    beschlagnahmt und zerstört werden, macht hier ein
    kundenorientiertes Magazin Werbung für illegale Produkte? Nach
    Schweizer Recht ist der Besitz/Handel von Plagiaten untersagt, d.h.
    der Gegenstand darf ohne Entgeltung zerstört werden.

    Urheberrechtsverletzungen sollte man auf keinen Fall
    unterstützen!
Testsieger
Testsieger
Die besten Produkte aus unseren Tests auf einen Blick.
Verwandte Artikel
Handy-Strahlung: Läden lassen Kunden im Dunkeln Smartphones Handy weg – Abo läuft weiter
Telefon-Werbung
Manche Firmen versuchen via Telefon neue Kunden zu finden und missachten dabei den Sterneintrag im Telefonbuch. Das ist...? ...zum Artikel
...unseriös. Das sollte gesetzlich verboten werden.
...kein Problem. Ich hänge jeweils sofort auf.
Alle Umfragen

Aktuelle Beratungstexte
Muss der Inline-Skater die Rechnung zahlen? Todesfall: Gehen zu viel bezahlte Prämien an Erben? Kann die Kasse mir einfach die Zusätze kündigen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Bier E-Book-Reader Olivenöl Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
30.07.2010, 20:59 | 367 AntwortenWWW.LYONESS.CH 30.07.2010, 10:13 | 0 AntwortenEintrag bei Branchenauskunft24 30.07.2010, 08:28 | 7 AntwortenKontinuierlicher Imageverlust der SBB 29.07.2010, 10:10 | 19 AntwortenPADIVISION online shopping?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte