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Wer sich ein Tattoo stechen lassen will, sollte sich vergewissern, dass die dafür vorgesehenen Farben keine heiklen Stoffe enthalten. Dies rät das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das vor kurzem eine schwarze Liste mit gesetzlich verbotenen Inhaltsstoffen online gestellt hat. Hintergrund der Empfehlung ist eine Untersuchung des BAG zu heiklen Stoffen in Tätowierfarben, vor denen saldo bereits gewarnt hatte (saldo 12/09).
Das BAG liess 152 Farben analysieren, die aus 33 Tätowierstudios und 22 Kosmetiksalons in der Schweiz und Liechtenstein stammten. Resultat: Nur jede fünfte Tätowierfarbe ist gesetzeskonform. Vier von fünf Proben enthalten Stoffe, die nicht zugelassen sind und Allergien sowie Infektionen auslösen können. Bei 62 Proben untersagte die Behörde jede weitere Verwendung. Das BAG geht davon aus, dass viele Tätowierer noch Vorräte der verbotenen Farben haben, und kündigte weitere Kontrollen an.
23. August 2009
