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Für die Sicherheit von Lebensmitteln sind beim Bund drei Ämter zuständig. Das führe zu Interessenkonflikten auf Kosten der Konsumenten, sagt Otmar Deflorin.
Sind die Preise richtig angeschrieben? Werden die Pestizidgrenzwerte in Gemüse und Früchten eingehalten? Ist die Lebensmittelhygiene in den Restaurants sichergestellt? Für solche Fragen sind in der Schweiz die kantonalen Behörden zuständig. Die Folge: Der Schutz der Konsumenten ist uneinheitlich und löchrig. Jetzt fordern die Kantonschemiker ein Bundesamt für Konsumentenschutz. Ihr Verbandspräsident Otmar Deflorin sagt, warum die Konsumenten davon profitieren würden.
saldo: Herr Deflorin, was bringt den Konsumenten ein neues Bundesamt?
Deflorin: Es soll den Konsumentenschutz stärken und Abläufe vereinfachen. Bisher sind für die Lebensmittelsicherheit drei Ämter mit unterschiedlichen Interessen zuständig: die Bundesämter für Gesundheit, Veterinärwesen und Landwirtschaft. Das erschwert die Umsetzung unseres Grundsatzes, wonach wir die Sicherheit von Lebensmitteln von der «Furche bis zur Gabel», also vom Anbau bis zum Verzehr, gewährleisten sollen. Wir Kantonschemiker haben auf Bundesebene oft mit zwei oder drei Ansprechpartnern zu tun. Ein einziger wäre effizienter.
Warum gehen diese Interessenkonflikte auf Kosten der Konsumenten?
Das Bundesamt für Landwirtschaft verfolgt das Ziel, den Absatz heimischer Agrarprodukte zu fördern. So erlaubt es etwa im Pflichtenheft für die Herkunftsbezeichnung AOC den Produzenten, auch Käse aus Sankt Gallen als originalen AOC-Gruyère zu vermarkten. Der gleiche Missstand beim Label «Suisse Garantie»: Das Bundesamt für Landwirtschaft hat abgesegnet, dass Gemüse von französischen Feldern in der Nähe von Genf unter dem Label «Suisse Garantie» verkauft werden darf. Vom Lebensmittelrecht her handelt es sich in beiden Fällen um eine Täuschung der Konsumenten, da ihnen ein X für ein U vorgemacht wird.
Würde dieses Bundesamt den Konsumentenschutz spürbar verbessern?
Ein Bundesamt kann den Stellenwert von Lebensmittelrecht und Konsumentenschutz erhöhen, etwa indem es für alle Lebensmittelkontrollen zuständig wäre. Diese wären dann sauber getrennt von Fördermassnahmen für Bauern. Bisher ist alles vermischt, und im Konfliktfall behalten ökonomische Überlegungen meist die Oberhand.
Sie fordern eine Angleichung des Lebensmittelrechts an jenes der EU. Was bringt das den Konsumenten?
Die Kantonschemiker sollen Konsumenten vor falschen Angaben bei Lebensmitteln schützen. Diesen Täuschungsschutz wollen wir auf Kosmetika ausdehnen. Dann könnten wir die falschen Versprechungen der Hersteller beanstanden – etwa wenn einer damit wirbt, dass seine Creme die Benutzerin im Nu zwanzig Jahre jünger aussehen lässt. Zurzeit sind uns hier die Hände gebunden.
Und bei den Lebensmitteln selbst?
Gravierend ist, dass im Entwurf zur Revision des Lebensmittelgesetzes die Futtermittel herausgenommen wurden. Das ist eine Todsünde. Bei allen grossen Lebensmittelskandalen der letzten Jahre, etwa beim BSE- oder Dioxin-Skandal, waren Futtermittel die Ursache. Sie enthielten giftige Rückstände, die via Nahrungsmittel in den menschlichen Körper gelangten. Künftig sollen Futtermittel bei uns jedoch nur noch dem Landwirtschaftsrecht unterstehen. Man würde also primär deren Eignung für Tiere kontrollieren und weniger, ob die Futtermittel für Menschen heikle Stoffe enthalten. Im Gegensatz dazu hat die Europäische Union aufgrund der Skandale eine strenge Gesetzgebung geschaffen, die Futtermittel mit Lebensmitteln gleichstellt.
23. August 2009
