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Der Ständerat will die Velovignette abschaffen. Dadurch entstände eine gefährliche Versicherungslücke. Leidtragende wären die Opfer von Velounfällen.
Das Medienecho war gross, als sich der Ständerat Ende Mai gegen die Velovignette aussprach. Der Thurgauer CVP-Ständerat Philipp Stähelin heimste für seine Initiative viel Lob ein. Vorläufiger Höhepunkt: Am 10. Juni erhielt seine Frau Monika in der TV-Sendung «Classe Politique» von der SF-Bundeshausredaktion die Auszeichnung «goldene Helvetia», weil sie Stähelin zu seinem «originellen» Vorstoss inspiriert hatte.
Doch in der Euphorie über die neue Idee ging eines vergessen: Die Abschaffung der Velovignette öffnet eine Versicherungslücke, die für die Verursacher von Velounfällen und deren Opfer teuer werden kann.
Die Einbindung in die Privathaftpflicht wäre nicht verursachergerecht
Stähelin und andere Befürworter der Abschaffung gingen nämlich von falschen Voraussetzungen aus: Sie glaubten, dass mit der Velovignette eine Doppelversicherung wegfällt, da 90 Prozent der Schweizer Haushalte heute über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Tatsache ist jedoch: Die Velovignette ist eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velofahrer. «Daher sind diese Kosten in den Privathaftpflichtversicherungen ausgeschlossen», erklärt Sabine Alder vom Schweizerischen Versicherungsverband. Genauer: Die freiwillige Privathaftpflicht versichert nur Beträge, die über die Maximaldeckung der Vignette von zwei Millionen Franken hinausgehen (siehe unten).
Theoretisch wäre es möglich, künftig die Velohaftpflicht in die Privathaftpflicht-Versicherung zu integrieren. Das hätte aber zwei Nachteile:
Ein Szenario, das für Kopfschütteln sorgt: «Es kann nicht sein, dass das Opfer neben seinen Verletzungen unter den finanziellen Folgen leidet, weil der Unfallverursacher kein Geld hat», ärgert sich Sabine Jurisch von der Stiftung RoadCross für Unfallprävention und -bewältigung. Man könne nicht erwarten, dass sich bei der heutigen Wirtschaftslage jeder Haushalt eine teure Privathaftpflichtversicherung leiste.
«Dieser Vorstoss ist ein populistischer Schnellschuss»
Deutliche Worte findet auch Felix Rüegg von der Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten: «Dieser Vorstoss ist ein populistischer Schnellschuss. Die Abschaffung der Versicherungspflicht beim Velo kann für das Opfer eine finanzielle Katastrophe bedeuten.» Erst kürzlich beriet der Rechtsanwalt einen selbständigen Bäckermeister und Familienvater, der in den Bergen durch einen amerikanischen Mountainbiker verletzt wurde. Der Personenschaden betrug rund eine Million Franken, der Tourist blieb unauffindbar.
Und was sagt Initiant Stähelin dazu? «Das sind Einzelfälle.» Auch für andere Schä-den wie zum Beispiel durch Skifahrer gebe es keine obligatorische Versicherung. Aber warum will Stähelin eine Velo-versicherung abschaffen, die für 5 Franken im Jahr alle Schäden deckt? «Man kann im Leben nicht alles versichern», so der CVP-Ständerat. Noëlle Petitdemange vom Verkehrsclub VCS fordert, den heutigen Schutz für die Veloopfer beizubehalten: «Diese Versicherung muss obligatorisch bleiben. Wir hoffen jetzt, dass der Nationalrat die Velovignette rettet.»
Obligatorische Versicherung: Velo fahren – Nie ohne Vignette!
Velofahrer sind gesetzlich verpflichtet, das Fahrrad mit einer gültigen Vignette zu versehen – das gilt auch für schulpflichtige Kinder. Wer ohne gültige Vignette fährt, riskiert eine Busse von 40 Franken. Für Kinder im Vorschulalter gilt die Vignettenpflicht nicht. Sie dürfen aber nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Klebt an einem Velo eine Vignette, so ist der Fahrer versichert für Schäden, die er Dritten zufügt. Es handelt sich also um eine Haftpflichtversicherung.
Fehlt die gekaufte Vignette am Velo, etwa weil sie gestohlen wurde oder weil sie im Portemonnaie steckt, gilt der Schutz nicht. Der angerichtete Schaden bleibt am Velofahrer hängen – auch wenn er eine Kaufquittung für die Vignette vorlegen kann. Schäden, die über der Maximaldeckung der Vignette liegen (in der Regel 2 Millionen Franken), zahlt die freiwillige Privathaftpflicht-Versicherung – aber auch nur, falls eine Vignette am Velo klebte.
Fehlt eine Versicherung, hilft der Nationale Garantiefonds (NGF) den Unfallopfern. Für die Auslagen bittet er die Verursacher zur Kasse. Sind diese nicht zahlungsfähig, hat der Garantiefonds Pech – aber nicht das Opfer. Der NGF muss auch dann zahlen wenn strittig ist, ob eine Versicherung für den Schaden aufkommen muss oder nicht. Wichtig: Geschädigte sollten nach einem Unfall mit einem Velofahrer unbedingt die Polizei rufen und einen Rapport erstellen lassen. Sonst zahlt der Garantiefonds nicht.
Unfälle können dem Garantiefonds unter der Gratis-Telefonnummer 0800 831 831 gemeldet werden.
Übrigens: Für Inlineskater, Kickboardfahrer usw. springt der Garantiefonds nicht ein. Dafür zahlt in solchen Fällen die Privathaftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers, sofern dieser eine solche (freiwillige) Versicherung abgeschlossen hat.
20. Juni 2009 | Sabine Knosala
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