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Artikel | K-Tipp 12/2009

«Warum so hirnrissig verwirrend?»

Mehr Klarheit ist das Ziel der neuen Stromrechnungen – mehr Verwirrung der Kundinnen und Kunden in vielen Fällen das Resultat.

Die vielen Zuschriften aus der K-Tipp-Leserschaft zeigen es deutlich: Seit für die Elektrizitätswerke (EW) Anfang dieses Jahres neue Vorschriften über die Rechnungsstellung in Kraft getreten sind, ist die Stromrechnung für viele Konsumentinnen und Konsumenten ein Buch mit sieben Siegeln. Denn manches EW setzt die neuen Regeln derart kompliziert um, dass sich das Ziel der Verständlichkeit ins pure Gegenteil verkehrt. Zur Schöpfung der Aargauer AEW Energie AG zum Beispiel meint ein Leser händeringend: «Wie kommt ein Elektrizitätswerk zu einer solch hirnrissig verwirrenden Stromrechnung?»


Was bedeutet wohl «Wirkarbeit»?

Tatsächlich ist die AEW-Rechnung (siehe Tabelle im pdf-Artikel) nicht eben ein Musterbeispiel für Klarheit. So finden sich darin die Rubrikentitel «Betragsermittlung Energielieferung» und «Betragsermittlung Stromlieferung», die nach landläufigem Verständnis zwar das Gleiche bedeuten, aber ganz unterschiedliche Positionen zusammenfassen.

Vor allem aber trifft man darin auf rätselhafte Begriffe – deren Verwendung hätte die AEW der Kundschaft zuliebe besser noch einmal überdacht. Warum zum Beispiel ist plötzlich von «Zone 1» und «Zone 2» die Rede statt wie bisher von Hochtarif und Niedertarif? Warum wird der Strom als «Wirkarbeit» bezeichnet? Warum heisst die Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien «Mehrkostenfinanzierung»?

Auch der Begriff Systemdienstleistungen wäre vermeidbar gewesen. Kaum jemand weiss, dass er für den Obulus an die Hochspannungsnetzbetreiberin Swissgridsteht.«Diese GebühristBestandteil der Netznutzung und muss nicht sepa-rat ausgewiesen werden», erklärt Frank Rutschmann, Sekretär der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom). «Viele Elektrizitätswerke tun das trotzdem, weil sie zeigen wollen, dass nicht nur die eigenen Kosten an den jüngsten Tarifaufschlägen schuld sind.»

Dezidiert hält Rutschmann zudem fest, das Gesetz verbiete es den EWs keineswegs, verständliche Begriffe zu verwenden. Vorgeschrieben ist letzlich nur, die Stromrechnung grundsätzlich aufzugliedern – nach den Kosten für
gelieferte Energie (= eigentlicher Strompreis)
Netznutzung (= Preis für den Stromtransport vom Produzenten zum Verbraucher)
Abgaben/Leistungen an Gemeinwesen.


AEW liefert Erklärungen nach

Daraus folgt: In der schlanksten Variante käme die Rechnung eines EWs, das auf Grundgebühren verzichtet, bei Doppeltarif mit sechs Positionen aus: gelieferter Strom im Hoch- und Niedertarif, Netznutzung im Hoch- und Niedertarif, Abgaben an Gemeinwesen, Förderabgabe für erneuerbare Energien. Die dem K-Tipp vorliegende AEW-Rechnung führt  21 Positionen  auf. Ohne die Preisänderung per Anfang 2009, die einige Mehrzeilen bewirkt hat, wären es noch immer 15 Positionen.

Bei der AEW Energie AG scheint man mittlerweile zu ahnen, dass die neue Rechnung kein grosser Wurf ist. Es seien einige Reaktionen eingetroffen, so Sprecherin Elke Piller. Man erwäge nun, die Rechnung mit einer Zusammenfassung zu ergänzen für jene Kunden, «die nicht alle Details prüfen und nachvollziehen wollen». Ferner werden in der nächsten Kundenzeitschrift Anstrengungen unternommen, schwer verständliche Begriffe zumindest ansatzweise zu erläutern.


Einige Stromversorger machens besser

Mit Rechnungen im «AEW-Stil» verärgern viele weitere Elektrizitätswerke ihre Kundschaft. Doch es gibt auch Stromversorger, die es besser machen, darunter die Elektra Fraubrunnen in Jegenstorf BE: Ihre Rechnung (siehe Beispiel im pdf-Artikel) ist relativ übersichtlich und um Verständlichkeit bemüht. Allerdings: Beim Begriff «Wirkenergie» und der Bezeichnung «gesetzliche Förderabgabe KEV» – das Kürzel steht für «kostendeckende Einspeise-Vergütung» (gemeint ist die Förderabgabe für erneuerbare Energien) – wäre wohl ebenfalls noch Verbesserungspotenzial vorhanden.

15. Juni 2009 | Gery Schwager, Redaktion K-Tipp


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